Vextario Fachwissen
Vorschriften und Regelwerke für Verkehrssicherung, Zufahrtsschutz und Veranstaltungssicherheit
Die wichtigsten Gesetze, Normen, Richtlinien und technischen Regelwerke an einem Ort. Verständlich erklärt, nach Fachbereichen geordnet und direkt mit den Originalquellen verlinkt.
- 109Einträge mit Originalquelle
- 3Fachbereiche
- 16häufige Fragen
Verkehrssicherung
- RichtlinieRSA 21
- VerordnungStVO § 45
- Technische RegelASR A5.2
- MerkblattMVAS 99
28 Einträge
Zufahrtsschutz
- DIN SPECDIN SPEC 91414-2
- DIN-ISO-NormDIN ISO 22343-1
- HandreichungÜberfahrtaten
- PflichtenkatalogFachplanung
25 Einträge
Veranstaltungssicherheit
- MusterverordnungMVStättVO
- DGUV-InformationDGUV 215-310
- Merkblattvfdb 13-01
- ISO-NormISO 22353
50 Einträge
Fachbereiche
Drei Fachbereiche. Eine gemeinsame Wissensbasis.
Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrer Aufgabe passt. Jede Kategorie führt direkt zu den zugehörigen Regelwerken.
Verkehrssicherung
StVO, RSA 21, ZTV-SA, MVAS, ASR A5.2 und weitere technische Vorschriften für Baustellen und Verkehrsführungen.
- Straßenverkehrsrecht
- Baustellenabsicherung
- Verkehrsführung
- Arbeitsstellenausstattung
- Arbeitsschutz
- Planung und Ausschreibung
Zufahrtsschutz
DIN SPEC 91414, DIN ISO 22343, polizeiliche Handreichungen und Grundlagen zur Fachplanung.
- Polizeiliche Grundlagen
- Gefährdungsbewertung
- Fachplanung
- Fahrzeugsicherheitsbarrieren
- Ergänzende Normen
- Internationale Fachgrundlagen
Veranstaltungssicherheit
Versammlungsstättenrecht, Sicherheitskonzepte, DGUV-Regelwerke, vfdb-Merkblätter und Crowd Management.
- Bau- und Versammlungsstättenrecht
- Veranstaltungsgenehmigungen und rechtlicher Rahmen
- Sicherheitskonzepte
- Arbeitsschutz
- Brandschutz und Rettung
- Sicherheitsdienste
- Crowd Management
- Veranstaltungstechnik
Einstieg
Zentrale Regelwerke für den Einstieg
Eine Auswahl häufig benötigter Einstiegsquellen aus allen drei Fachbereichen. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge und sagt nichts über rechtliche Verbindlichkeit aus.
-
Verkehrssicherung · Richtlinie
RSA 21
Regelpläne und Grundsätze für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
-
Verkehrssicherung · Verordnung (Einzelvorschrift)
StVO § 45
Rechtsgrundlage für verkehrsrechtliche Anordnungen, etwa für Arbeitsstellen und Sperrungen.
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Verkehrssicherung · Technische Regel (Arbeitsstättenregel)
ASR A5.2
Arbeitsschutz für Beschäftigte an Straßenbaustellen.
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Zufahrtsschutz · DIN SPEC
DIN SPEC 91414-2
Anforderungen an die Planung von Zufahrtsschutzmaßnahmen.
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Zufahrtsschutz · DIN-ISO-Norm
DIN ISO 22343-1
Leistungsanforderungen und Prüfung von Fahrzeugsicherheitsbarrieren.
-
Zufahrtsschutz · Handreichung
Schutz vor Überfahrtaten
Polizeiliche Handreichung als Einstieg in den Schutz öffentlicher Räume.
-
Veranstaltungssicherheit · Musterverordnung
Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)
Musterregelung für Versammlungsstätten, umgesetzt in Landesrecht.
-
Veranstaltungssicherheit · DGUV-Information
DGUV Information 215-310
Leitfaden zur Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen.
Praxisorientierung
Welche Vorschriften sind für meine Aufgabe relevant?
Typische Aufgaben und die Regelwerke, mit denen Sie beginnen können. Die Fallbeispiele dienen der Orientierung und ersetzen keine vollständige projektspezifische Regelwerksauswahl.
Ich muss eine Straßenbaustelle absichern.
Für die verkehrsrechtliche Anordnung und die Beschilderung ist die StVO maßgeblich. Die RSA 21 liefern Regelpläne, die ZTV-SA beschreiben die Ausführung der Sicherungsarbeiten, die ASR A5.2 den Schutz der Beschäftigten.
Ich muss einen Verkehrszeichenplan erstellen.
Verkehrszeichen und ihre Bedeutung ergeben sich aus der StVO und der VwV-StVO. Die RSA 21 zeigen typische Anordnungen an Arbeitsstellen, der VzKat hilft bei der Auswahl der Zeichen.
Ich plane Zufahrtsschutz für ein Stadtfest.
Die polizeiliche Handreichung mit Checkliste und Bewertungsraster bietet den Einstieg. Die DIN SPEC 91414-2 beschreibt Anforderungen an die Planung, die Barrierenstandards die Leistungsfähigkeit der Schutzelemente.
Ich möchte Fahrzeugsicherheitsbarrieren beurteilen.
Für mobile Barrieren ist die DIN SPEC 91414-1 einschlägig. Die DIN ISO 22343-1 behandelt Leistungsanforderungen und Prüfung, Teil 2 Anwendung und Installation.
Ich benötige ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung.
Anforderungen ergeben sich aus dem Versammlungsstättenrecht des jeweiligen Landes. Das vfdb-Merkblatt 13-01 und kommunale Musteraufbauten helfen bei der Gliederung, die DGUV-Regelwerke beim Arbeitsschutz.
Ich muss Flucht- und Rettungswege berücksichtigen.
Bauordnungs- und Versammlungsstättenrecht enthalten Vorgaben zu Rettungswegen. Für Veranstaltungen im Freien gibt das vfdb-Merkblatt 13-04 Hinweise, DIN 14090 behandelt Flächen für die Feuerwehr.
Fachbereich 01
Verkehrssicherung: Vorschriften für Baustellen und Verkehrsführung
Von der StVO über RSA 21, ZTV-SA und MVAS 99 bis zum Arbeitsschutz nach ASR A5.2: die Regelwerke für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Straßenverkehrsrecht
Die rechtliche Grundlage: Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Anordnungen und die Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörden.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Die StVO regelt das Verhalten im Straßenverkehr und die Bedeutung der Verkehrszeichen. Für die Verkehrssicherung ist sie die Grundlage jeder Beschilderung an Arbeitsstellen.
Siehe auch: StVO § 45, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)
StVO bei Gesetze im InternetStVO § 45: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Regelt, wer Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anordnet. Arbeitsstellen an Straßen benötigen vor Beginn eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde.
§ 45 StVO aufrufenAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)
Erläutert, wie Behörden die StVO anwenden, etwa bei der Aufstellung von Verkehrszeichen. Wichtig für das Verständnis von Anordnungen und Verkehrszeichenplänen.
Siehe auch: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
VwV-StVO aufrufenVerkehrszeichenkatalog (VzKat)
Verzeichnis der Verkehrszeichen mit ihren Nummern und Darstellungen. Hilfreich beim Erstellen von Verkehrszeichenplänen und bei der Materialplanung.
VzKat aufrufenPortalStraßenverkehrsgesetz (StVG)
Gesetzliche Grundlage des Straßenverkehrsrechts, auf der unter anderem die StVO beruht.
StVG bei Gesetze im InternetStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Enthält Bau- und Betriebsvorschriften für Fahrzeuge. Für die Verkehrssicherung relevant, wenn es um Fahrzeuge und deren Ausrüstung im Einsatz geht.
StVZO bei Gesetze im InternetBundesfernstraßengesetz (FStrG)
Regelt Bau, Unterhaltung und Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Grundlage für Arbeiten und Zuständigkeiten an Bundesfernstraßen.
FStrG bei Gesetze im Internet
Baustellenabsicherung
Richtlinien und Vertragsbedingungen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
RSA 21: Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Die RSA 21 beschreiben die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Sie enthalten Regelpläne für typische Baustellensituationen und helfen bei der Planung sicherer Verkehrsführungen.
Siehe auch: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 24/2021 zur RSA 21, ZTV-SA 97, ASR A5.2
RSA 21 beim FGSV-VerlagBezugsangebotAllgemeines Rundschreiben Straßenbau 24/2021 zur RSA 21
Rundschreiben des Bundesverkehrsministeriums zur Einführung der RSA 21. Relevant für alle, die nachvollziehen möchten, wie die RSA 21 in die Verwaltungspraxis übernommen wurden.
Siehe auch: RSA 21
ARS 24/2021 beim BMVZTV-SA 97: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen
Beschreibt Anforderungen an die Ausführung von Sicherungsarbeiten, etwa an Aufbau, Unterhaltung und Kontrolle der Sicherung. Wird in Bauverträgen häufig vereinbart.
Siehe auch: RSA 21, Ergänzende Verwaltungsvorschriften zu ZTV-SA und technischen Lieferbedingungen
ZTV-SA beim FGSV-VerlagBezugsangebotMVAS 99: Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Beschreibt, welche Fachkenntnisse Personen benötigen, die Arbeitsstellen an Straßen sichern oder dafür verantwortlich sind. Grundlage für entsprechende Schulungen und Qualifikationsnachweise.
MVAS beim FGSV-VerlagBezugsangebotFGSV-Regelwerke für den Straßenbetriebsdienst
Übersicht der FGSV-Regelwerke für den Straßenbetriebsdienst. Nützlich, um ergänzende Regelwerke für Arbeiten im Betriebsdienst zu finden.
Regelwerksübersicht als PDFPDF
Verkehrsführung
Regelwerke für Lichtsignalanlagen, auch transportable Anlagen an Arbeitsstellen.
Regelwerke für transportable Lichtsignalanlagen
Katalogseite des FGSV-Verlags mit Regelwerken zum Verkehrsmanagement, darunter Regelwerke zu transportablen Lichtsignalanlagen, wie sie an Arbeitsstellen eingesetzt werden.
Siehe auch: RiLSA
Katalog Verkehrsmanagement beim FGSV-VerlagPortalRiLSA: Richtlinien für Lichtsignalanlagen
Behandeln Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen. Relevant, wenn Arbeitsstellen den Verkehr an signalisierten Knotenpunkten beeinflussen.
Siehe auch: RiLSA, englische Ausgabe, Regelwerke für transportable Lichtsignalanlagen
RiLSA beim FGSV-VerlagBezugsangebotRiLSA, englische Ausgabe
Englischsprachige Ausgabe der RiLSA, etwa für internationale Projektbeteiligte.
Siehe auch: RiLSA
RiLSA (englisch) beim FGSV-VerlagBezugsangebot
Arbeitsstellenausstattung
Technische Lieferbedingungen für Absperr- und Leitelemente sowie Schutzeinrichtungen.
Technische Lieferbedingungen (TL) für die Arbeitsstellenausstattung
Die TL legen Anforderungen an Geräte fest, die zur Sicherung von Arbeitsstellen eingesetzt werden. Für Beschaffung, Lagerhaltung und Einsatz von Absperrmaterial relevant.
- TL-Absperrschranken
- TL-Leitbaken
- TL-Absperrtafeln
- TL-Aufstellvorrichtungen
- TL-Warnbänder
- TL-Leitelemente
- TL-Transportable Schutzeinrichtungen
- TL-Leitkegel
- ZTV FRS: Fahrzeug-Rückhaltesysteme
Siehe auch: ZTV-SA 97, Ergänzende Verwaltungsvorschriften zu ZTV-SA und technischen Lieferbedingungen
FGSV-Regelwerkskatalog aufrufenPortalErgänzende Verwaltungsvorschriften zu ZTV-SA und technischen Lieferbedingungen
Landesrechtliche Verwaltungsvorschrift aus Bayern, die ZTV-SA und technische Lieferbedingungen in Bezug nimmt. Beispiel dafür, wie Länder Regelwerke in die Verwaltungspraxis einführen.
Siehe auch: ZTV-SA 97, Technische Lieferbedingungen (TL) für die Arbeitsstellenausstattung
Verwaltungsvorschrift bei Gesetze Bayern
Arbeitsschutz
Schutz der Beschäftigten bei Arbeiten an und auf Straßen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Verpflichtet Arbeitgeber zu Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen. Grundlage des Arbeitsschutzes auch für Beschäftigte an Straßenbaustellen.
ArbSchG bei Gesetze im InternetArbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Regelt Anforderungen an Arbeitsstätten, zu denen auch Baustellen gehören. Die Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisieren diese Verordnung.
Siehe auch: ASR A5.2, Weitere Arbeitsstättenregeln, insbesondere ASR A1.3, A1.8 und A2.3
ArbStättV bei Gesetze im InternetBaustellenverordnung (BaustellV)
Regelt Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, unter anderem Koordination und Vorankündigung.
BaustellV bei Gesetze im InternetASR A5.2: Straßenbaustellen
Konkretisiert den Schutz von Beschäftigten bei Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr, etwa zu Sicherheitsabständen. Ergänzt die verkehrsrechtliche Sicht der RSA 21 um den Arbeitsschutz.
Siehe auch: RSA 21, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
ASR A5.2 bei der BAuAWeitere Arbeitsstättenregeln, insbesondere ASR A1.3, A1.8 und A2.3
Übersicht aller Arbeitsstättenregeln. Für Baustellen sind insbesondere ASR A1.3, A1.8 und A2.3 von Bedeutung.
Siehe auch: ASR A5.2
ASR-Übersicht bei der BAuAPortalDGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
Unfallverhütungsvorschrift für Bauarbeiten. Enthält grundlegende Pflichten für Unternehmer und Beschäftigte.
Siehe auch: DGUV Regel 101-038
DGUV Vorschrift 38 aufrufenDGUV Regel 101-038: Bauarbeiten
Erläutert die Anforderungen der DGUV Vorschrift 38 und zeigt praxisnahe Wege zur Umsetzung.
Siehe auch: DGUV Vorschrift 38
DGUV Regel 101-038 aufrufenDGUV Information 201-063: Straßenbau
Informationsschrift zur Sicherheit bei Arbeiten im Straßenbau. Eignet sich für Unterweisungen und als Praxishilfe.
DGUV Information 201-063 als PDFPDF
Planung und Ausschreibung
Grundlagen für Leistungsbeschreibung, Planung von Querungen und Straßenausstattung.
DIN 18329: VOB Teil C, Verkehrssicherungsarbeiten
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Verkehrssicherungsarbeiten. Wichtig für Ausschreibung, Angebot und Abrechnung von Leistungen der Verkehrssicherung.
Siehe auch: ZTV-SA 97
DIN 18329 bei DIN MediaBezugsangebotR-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
Behandeln Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Relevant, wenn Arbeitsstellen Querungen für Fußgänger beeinflussen.
R-FGÜ beim FGSV-VerlagBezugsangebotErgänzende Regelwerke zur Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung
Verzeichnis landesrechtlicher Runderlasse aus Brandenburg zu technischen Fragen der StVO, der Straßenverkehrstechnik und der Straßenausstattung.
Runderlasse beim Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgPortal
Fachbereich 02
Zufahrtsschutz: Normen und Grundlagen der Fachplanung
Polizeiliche Handreichungen, DIN SPEC 91414, DIN ISO 22343 und weitere Grundlagen für Gefährdungsbewertung, Fachplanung und Fahrzeugsicherheitsbarrieren.
Polizeiliche Grundlagen
Handreichungen der polizeilichen Kriminalprävention zum Schutz vor Überfahrtaten.
Schutz vor Überfahrtaten: Handreichung der Polizeilichen Kriminalprävention
Erläutert Grundlagen zum Schutz öffentlicher Räume vor Überfahrtaten. Wichtiger Einstieg für Kommunen, Veranstalter und Planer von Zufahrtsschutzmaßnahmen.
Siehe auch: Checkliste Zufahrtsschutz, Gefährdungsbewertungsraster, DIN SPEC 91414-2
Polizeiliche Handreichung als PDFPDFThemenportal Schutz vor Überfahrtaten
Offizielles Themenportal mit Informationen und weiterführenden Dokumenten zum Zufahrtsschutz.
Themenportal bei polizei-beratung.dePortal
Gefährdungsbewertung
Arbeitshilfen zur strukturierten Bewertung von Standorten.
Checkliste Zufahrtsschutz
Checkliste zur Handreichung. Hilft, relevante Aspekte bei der Betrachtung eines Standorts systematisch abzufragen.
Siehe auch: Schutz vor Überfahrtaten
Checkliste als PDFPDFGefährdungsbewertungsraster
Raster zur strukturierten Einschätzung der Gefährdung an einem Standort. Grundlage für die Ableitung angemessener Schutzmaßnahmen.
Siehe auch: Schutz vor Überfahrtaten
Bewertungsraster als PDFPDF
Fachplanung
Anforderungen an die Planung von Zufahrtsschutzmaßnahmen und an Fachplaner.
Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz
Beschreibt Aufgaben und Leistungen der Fachplanung Zufahrtsschutz. Wichtig für Auftraggeber, die Fachplanungsleistungen vergeben, und für Fachplaner.
Siehe auch: Pflichtenkatalog, Pflichtenkatalog, Prüfungsordnung Fachplanung Zufahrtsschutz
Pflichtenkatalog als PDFPDFPflichtenkatalog: Anhang 1
Anhang zum Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz.
Siehe auch: Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz
Anhang 1 als PDFPDFPflichtenkatalog: Anhang 2
Anhang zum Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz.
Siehe auch: Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz
Anhang 2 als PDFPDFPflichtenkatalog: Anhang 3, Regelwerksverzeichnis
Verzeichnis der für die Fachplanung Zufahrtsschutz relevanten Regelwerke. Hilfreich, um weitere Normen und Richtlinien zu finden.
Siehe auch: Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz
Anhang 3 als PDFPDFPflichtenkatalog: Anhang 4
Anhang zum Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz.
Siehe auch: Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz
Anhang 4 als PDFPDFPrüfungsordnung Fachplanung Zufahrtsschutz
Regelt die Prüfung für die Fachplanung Zufahrtsschutz. Relevant für Personen, die eine entsprechende Qualifikation anstreben.
Siehe auch: Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz
Prüfungsordnung als PDFPDFDIN SPEC 91414-2: Anforderungen an die Planung von Zufahrtsschutzmaßnahmen
Beschreibt Anforderungen an die Planung des Zufahrtsschutzes unter Verwendung geprüfter Fahrzeugsicherheitsbarrieren. Zentrale Planungsgrundlage für Fachplaner und Auftraggeber.
Siehe auch: DIN SPEC 91414-1, Schutz vor Überfahrtaten, Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz
DIN SPEC 91414-2 bei DIN MediaBezugsangebot
Fahrzeugsicherheitsbarrieren
Leistungsanforderungen, Prüfung, Anwendung und Installation von Barrieren.
DIN SPEC 91414-1: Mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren
Behandelt Anforderungen an mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren. Relevant für Hersteller, Anwender und Planer temporärer Zufahrtsschutzmaßnahmen.
Siehe auch: DIN SPEC 91414-2, Technische Richtlinie Mobile Fahrzeugsperren
DIN SPEC 91414-1 bei DIN MediaBezugsangebotDIN ISO 22343-1: Fahrzeugsicherheitsbarrieren, Leistungsanforderungen und Prüfung
Legt Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für Fahrzeugsicherheitsbarrieren fest. Grundlage, um die Leistungsfähigkeit von Barrieren vergleichbar zu beschreiben.
Siehe auch: DIN ISO 22343-2, ISO 22343-1
DIN ISO 22343-1 bei DIN MediaBezugsangebotDIN ISO 22343-2: Fahrzeugsicherheitsbarrieren, Anwendung und Installation
Behandelt Anwendung und Installation von Fahrzeugsicherheitsbarrieren. Wichtig, weil die Wirksamkeit einer Barriere auch von ihrer Aufstellung abhängt.
Siehe auch: DIN ISO 22343-1, ISO 22343-2
DIN ISO 22343-2 bei DIN MediaBezugsangebotTechnische Richtlinie Mobile Fahrzeugsperren
Technische Richtlinie der Polizeien der Länder und des Bundes zu mobilen Fahrzeugsperren. Relevant für Beschaffung und Einsatz mobiler Sperren.
Siehe auch: DIN SPEC 91414-1
Technische Richtlinie bei der DHPolPortal
Ergänzende Normen
Normen, die bei Planung und Durchführung von Zufahrtsschutzprojekten ergänzend herangezogen werden können.
DIN EN 16763: Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen
Beschreibt Anforderungen an Dienstleister, die Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen planen, errichten oder warten. Ergänzende Grundlage bei der Auswahl von Dienstleistern.
DIN EN 16763 bei DIN MediaBezugsangebotDIN ISO 31000: Risikomanagement
Leitlinien für das Risikomanagement. Der Link führt zu einer Themenseite von DIN Media, nicht direkt zur Norm.
Themenseite bei DIN MediaPortalDIN 14090: Flächen für die Feuerwehr
Behandelt Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Wichtig, damit Zufahrtsschutzmaßnahmen Rettungs- und Einsatzwege nicht behindern.
Siehe auch: DIN 14090
DIN 14090 bei DIN MediaBezugsangebotDIN 18040-3: Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum
Planungsgrundlagen für barrierefreie Verkehrs- und Freiräume. Relevant, damit Sperren und Durchgänge für alle Menschen nutzbar bleiben.
DIN 18040-3 bei DIN MediaBezugsangebotDIN 69901-1: Projektmanagement
Grundlagen des Projektmanagements. Ergänzend nutzbar für die Organisation umfangreicher Zufahrtsschutzprojekte.
DIN 69901-1 bei DIN MediaBezugsangebotDIN ISO 21500: Projekt-, Programm- und Portfoliomanagement
Rahmen für Projekt-, Programm- und Portfoliomanagement. Ergänzende Grundlage für die Steuerung komplexer Vorhaben.
DIN ISO 21500 bei DIN MediaBezugsangebot
Internationale Fachgrundlagen
Internationale Normen und Leitfäden zur Abwehr von Überfahrtaten.
ISO 22343-1
Internationale Fassung der Norm zu Leistungsanforderungen und Prüfung von Fahrzeugsicherheitsbarrieren.
Siehe auch: DIN ISO 22343-1
ISO 22343-1 bei der ISOBezugsangebotISO 22343-2
Internationale Fassung der Norm zu Anwendung und Installation von Fahrzeugsicherheitsbarrieren.
Siehe auch: DIN ISO 22343-2
ISO 22343-2 bei der ISOBezugsangebotNPSA: Hostile Vehicle Mitigation, temporäre Fahrzeugsicherheitsbarrieren
Englischsprachiger Leitfaden der britischen Behörde NPSA zu Überlegungen beim Einsatz temporärer Fahrzeugsicherheitsbarrieren.
Siehe auch: NPSA
Leitfaden bei der NPSA (englisch)NPSA: Anwendung der ISO 22343
Englischsprachige Hinweise der NPSA zur Anwendung der ISO 22343-1.
Siehe auch: ISO 22343-1
Guidance Note als PDF (englisch)PDF
Fachbereich 03
Veranstaltungssicherheit: Vorschriften, Sicherheitskonzepte und DGUV-Regelwerk
Versammlungsstättenverordnung, Genehmigungsgrundlagen, Sicherheitskonzepte, DGUV-Regelwerk, vfdb-Merkblätter, Crowd Management und Veranstaltungstechnik.
Bau- und Versammlungsstättenrecht
Musterregelungen der Bauministerkonferenz und Beispiele aus dem Landesrecht.
Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)
Muster für die Versammlungsstättenverordnungen der Länder, etwa zu Rettungswegen, Bestuhlung und Sicherheitskonzepten. Verbindlich ist die jeweilige Landesfassung.
Siehe auch: Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg, Bayerische Versammlungsstättenverordnung
Verzeichnis der BauministerkonferenzPortalMusterbauordnung (MBO)
Muster für die Landesbauordnungen. Verbindlich ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Siehe auch: Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
Verzeichnis der BauministerkonferenzPortalMuster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
Benennt technische Regeln, die im Bauordnungsrecht zu beachten sind. Zeigt, wie technische Normen bauaufsichtlich Bedeutung erhalten können.
Verzeichnis der BauministerkonferenzPortalRichtlinien für Fliegende Bauten
Anforderungen an Fliegende Bauten wie Zelte, Tribünen oder Fahrgeschäfte, die wiederholt aufgestellt werden.
Siehe auch: DIN EN 13782
Verzeichnis der BauministerkonferenzPortalMuster-Prüfverordnung (MPrüfVO)
Muster für Prüfpflichten technischer Anlagen in bestimmten Gebäuden, etwa Sicherheitsbeleuchtung oder Brandmeldeanlagen.
Verzeichnis der BauministerkonferenzPortalVersammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg
Landesfassung der Versammlungsstättenverordnung für Baden-Württemberg.
Siehe auch: Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)
VStättVO BW bei Landesrecht BWLandesbauordnung Baden-Württemberg
Bauordnung des Landes Baden-Württemberg.
Siehe auch: Musterbauordnung (MBO), Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
LBO BW bei Landesrecht BWBayerische Versammlungsstättenverordnung
Landesfassung der Versammlungsstättenverordnung für Bayern.
Siehe auch: Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)
VStättV bei Gesetze Bayern
Veranstaltungsgenehmigungen und rechtlicher Rahmen
Bundesrecht, das bei Planung und Genehmigung von Veranstaltungen berührt sein kann.
StVO § 29: Übermäßige Straßenbenutzung, Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Regelt die Erlaubnis für Veranstaltungen, die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, etwa Umzüge oder Straßenfeste.
Siehe auch: StVO § 45
§ 29 StVO aufrufenStVO § 45: Verkehrsrechtliche Anordnungen
Grundlage für Straßensperrungen und Beschilderung rund um Veranstaltungen.
Siehe auch: StVO § 45
§ 45 StVO aufrufenBürgerliches Gesetzbuch § 823: Schadensersatzpflicht
Grundlage der Haftung für Schäden. Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht von Veranstaltern.
§ 823 BGB aufrufenVersammlungsgesetz des Bundes
Regelt öffentliche Versammlungen und Aufzüge. Mehrere Länder haben eigene Versammlungsgesetze erlassen.
VersammlG bei Gesetze im InternetBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei Veranstaltungen vor allem für Lärm relevant.
BImSchG bei Gesetze im InternetSprengstoffgesetz (SprengG)
Regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, darunter Pyrotechnik.
Siehe auch: Erste Sprengstoffverordnung (1. SprengV), DGUV Information 215-312
SprengG bei Gesetze im InternetErste Sprengstoffverordnung (1. SprengV)
Konkretisiert das Sprengstoffgesetz, unter anderem zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände.
Siehe auch: Sprengstoffgesetz (SprengG)
1. SprengV bei Gesetze im InternetJugendschutzgesetz (JuSchG)
Regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, etwa bei Anwesenheit und Alkoholabgabe.
JuSchG bei Gesetze im InternetGaststättengesetz (GastG)
Bundesgesetz zum Gaststättengewerbe, relevant bei Ausschank. In mehreren Ländern gelten eigene Gaststättengesetze.
GastG bei Gesetze im InternetInfektionsschutzgesetz (IfSG)
Regelt die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Bei Veranstaltungen unter anderem für den Umgang mit Lebensmitteln bedeutsam.
IfSG bei Gesetze im InternetVerordnung (EG) Nr. 852/2004: Lebensmittelhygiene
Europäische Grundregeln der Lebensmittelhygiene. Relevant für Verpflegungs- und Verkaufsstände.
Verordnung bei EUR-Lex
Sicherheitskonzepte
Merkblätter und Leitfäden für Aufbau und Inhalte von Sicherheitskonzepten.
vfdb 13-01: Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen
Merkblatt der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes zu Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen.
Siehe auch: Innenministerium NRW, Stadt Hannover
Merkblätter bei der vfdb (Übersicht)PortalInnenministerium NRW: Sicherheit bei Veranstaltungen
Themenseite des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen mit Informationen zur Sicherheit bei Veranstaltungen.
Themenseite des Innenministeriums NRWPortalStadt Hannover: Musteraufbau für Sicherheitskonzepte
Beispielhafte Gliederung eines Sicherheitskonzepts aus der kommunalen Praxis. Hilfreich als Orientierung für den eigenen Aufbau.
Musteraufbau bei der Stadt Hannover
Arbeitsschutz
DGUV-Regelwerk und Betriebssicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen.
DGUV Information 215-310: Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen
Leitfaden zur Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen, mit Blick auf Beschäftigte und organisatorische Abläufe.
Siehe auch: DGUV Vorschrift 17, DGUV Regel 115-002
DGUV Information 215-310 aufrufenDGUV Vorschrift 17: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten. Die DGUV Vorschriften 17 und 18 tragen denselben Titel und richten sich an unterschiedliche Unfallversicherungsträger.
Siehe auch: DGUV Vorschrift 18
DGUV Vorschrift 17 aufrufenDGUV Vorschrift 18: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
Unfallverhütungsvorschrift mit gleichem Titel wie DGUV Vorschrift 17, für einen anderen Kreis von Unfallversicherungsträgern.
Siehe auch: DGUV Vorschrift 17
DGUV Vorschrift 18 aufrufenDGUV Regel 115-002: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
Erläutert und konkretisiert die Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten.
Siehe auch: DGUV Vorschrift 17
DGUV Regel 115-002 aufrufenDGUV Information 215-312: Pyrotechnik, Nebel und andere szenische Effekte
Hinweise zur Sicherheit beim Einsatz von Pyrotechnik, Nebel und anderen szenischen Effekten.
Siehe auch: Sprengstoffgesetz (SprengG), vfdb 13-05
DGUV Information 215-312 aufrufenDGUV-Regelwerkskatalog für Bühnen und Studios
Übersicht der DGUV-Publikationen für Bühnen und Studios. Ausgangspunkt für weitere Regeln und Informationen.
Katalog Bühnen und Studios bei der DGUVPortalBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln, etwa von Bühnentechnik oder Hebezeugen.
BetrSichV bei Gesetze im Internet
Brandschutz und Rettung
Merkblätter und Normen zu Brandschutz, Rettungswegen und Sicherheitsbeleuchtung.
vfdb 13-03: Brandschutztechnische Anforderungen an Märkte und Straßenfeste
Merkblatt zu brandschutztechnischen Anforderungen bei Märkten und Straßenfesten.
Merkblätter bei der vfdb (Übersicht)Portalvfdb 13-04: Flucht- und Rettungswege bei Veranstaltungen im Freien
Merkblatt zur Planung von Flucht- und Rettungswegen bei Veranstaltungen im Freien.
Siehe auch: DIN 14090, DIN EN 13200-7
Merkblätter bei der vfdb (Übersicht)Portalvfdb 13-05: Pyrotechnik bei Veranstaltungen im Freien
Merkblatt zum Einsatz von Pyrotechnik bei Veranstaltungen im Freien.
Siehe auch: DGUV Information 215-312
Merkblätter bei der vfdb (Übersicht)Portalvfdb 13-06: Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst
Merkblatt zur Bemessung und Organisation von Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst.
Merkblätter bei der vfdb (Übersicht)PortalDIN 14090: Flächen für die Feuerwehr
Behandelt Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr. Bei Veranstaltungen wichtig, damit Einsatzfahrzeuge ihr Ziel erreichen.
Siehe auch: DIN 14090
DIN 14090 bei DIN MediaBezugsangebotDIN EN 50172: Sicherheitsbeleuchtung
Behandelt Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Relevant, damit Rettungswege auch bei Stromausfall erkennbar bleiben.
DIN EN 50172 bei DIN MediaBezugsangebot
Sicherheitsdienste
Rechtliche und normative Grundlagen für Sicherheitsdienstleistungen.
Gewerbeordnung § 34a: Bewachungsgewerbe
Regelt die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe und Anforderungen an eingesetztes Personal.
Siehe auch: Bewachungsverordnung (BewachV)
§ 34a GewO aufrufenBewachungsverordnung (BewachV)
Konkretisiert § 34a GewO, unter anderem zu Unterrichtung und Sachkundeprüfung.
Siehe auch: Gewerbeordnung § 34a
BewachV bei Gesetze im InternetDIN 77200-1: Sicherheitsdienstleistungen
Beschreibt Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen. Kann bei der Auswahl und Beauftragung von Sicherheitsdiensten herangezogen werden.
DIN 77200-1 bei DIN MediaBezugsangebot
Crowd Management
Internationale Normen und Normen zu Zuschaueranlagen und Besucherführung.
ISO 22353:2026: Crowd Management
Internationale Norm zum Crowd Management, also zur Planung und Steuerung von Menschenmengen.
Siehe auch: ISO 22379
ISO 22353 bei der ISOBezugsangebotISO 22379: Planung und Organisation großer Veranstaltungen
Internationale Norm zur Planung und Organisation großer Veranstaltungen.
Siehe auch: ISO 22353
ISO 22379 bei der ISOBezugsangebotISO-Regelwerksübersicht Ereignis- und Krisenmanagement
Übersicht veröffentlichter Normen des zuständigen ISO-Komitees für Sicherheit und Resilienz.
Übersicht des ISO/TC 292PortalDIN EN 13200-3: Zuschaueranlagen, Abschrankungen
Anforderungen an Abschrankungen in Zuschaueranlagen.
DIN EN 13200-3 bei DIN MediaBezugsangebotDIN EN 13200-7: Zuschaueranlagen, Eingänge, Ausgänge und Wege
Behandelt Eingänge, Ausgänge und Wege in Zuschaueranlagen. Relevant für Besucherführung und Entfluchtung.
Siehe auch: vfdb 13-04
DIN EN 13200-7 bei DIN MediaBezugsangebotDIN EN 13200-8: Zuschaueranlagen, Sicherheitsmanagement
Behandelt das Sicherheitsmanagement in Zuschaueranlagen.
DIN EN 13200-8 bei DIN MediaBezugsangebot
Veranstaltungstechnik
Normen für temporäre Bauten, Fahrgeschäfte und technische Dienstleistungen.
DIN EN 17879: Temporäre Eventstrukturen
Anforderungen an temporäre Strukturen für Veranstaltungen, etwa Bühnen- oder Traversenkonstruktionen.
DIN EN 17879 bei DIN MediaBezugsangebotDIN EN 13782: Fliegende Bauten, Zelte
Sicherheitsanforderungen an Zelte als Fliegende Bauten.
Siehe auch: Richtlinien für Fliegende Bauten
DIN EN 13782 bei DIN MediaBezugsangebotDIN EN 13814-1: Fahrgeschäfte, Konstruktion und Herstellung
Anforderungen an Konstruktion und Herstellung von Fahrgeschäften und Vergnügungseinrichtungen.
Siehe auch: DIN EN 13814-2
DIN EN 13814-1 bei DIN MediaBezugsangebotDIN EN 13814-2: Fahrgeschäfte, Betrieb und Wartung
Anforderungen an Betrieb, Wartung und Prüfung von Fahrgeschäften.
Siehe auch: DIN EN 13814-1
DIN EN 13814-2 bei DIN MediaBezugsangebotDIN 15750: Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik
Beschreibt Anforderungen an technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik.
DIN 15750 bei DIN MediaBezugsangebotDIN 15905-5: Gehörgefährdung des Publikums durch Beschallung
Maßnahmen zum Schutz des Publikums vor Gehörschäden durch hohe Schallpegel.
DIN 15905-5 bei DIN MediaBezugsangebot
Landesrecht
Bundesländer und regionale Vorschriften
Bauordnungsrecht, Versammlungsstättenrecht, Straßenrecht und Polizeirecht sind in Deutschland weitgehend Ländersache. Die Anforderungen an Veranstaltungen, Fliegende Bauten oder die Sondernutzung von Straßen können sich deshalb zwischen den Bundesländern unterscheiden.
Musterregelungen wie die Musterbauordnung oder die Muster-Versammlungsstättenverordnung geben eine gemeinsame Richtung vor. Verbindlich ist jeweils die Fassung des Landes, in dem das Vorhaben stattfindet.
Baden-Württemberg
Ausgewählte Landesvorschriften aus Baden-Württemberg.
Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
Bauordnung des Landes, unter anderem relevant für bauliche Anlagen und Fliegende Bauten bei Veranstaltungen.
Siehe auch: Musterbauordnung (MBO)
LBO bei Landesrecht BWVersammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg
Landesfassung der Versammlungsstättenverordnung.
Siehe auch: Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)
VStättVO bei Landesrecht BWPolizeigesetz Baden-Württemberg (PolG)
Regelt Aufgaben und Befugnisse der Polizei in Baden-Württemberg, etwa zur Gefahrenabwehr.
PolG bei Landesrecht BWStraßengesetz Baden-Württemberg (StrG)
Regelt Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, unter anderem zur Sondernutzung öffentlicher Straßen.
StrG bei Landesrecht BWLandesrecht Baden-Württemberg
Amtliches Portal für das Landesrecht in Baden-Württemberg.
Rechtsportal Baden-WürttembergPortal
Weitere Bundesländer
Zugang zu den Rechtsportalen aller Länder.
Amtliche Übersicht der Rechtsportale der Bundesländer
Verzeichnis mit Links zu den Gesetzes- und Vorschriftenportalen der Länder, des Bundes und der EU.
Übersicht beim Land NiedersachsenPortal
Grundlagen
Gesetz, DIN-Norm oder Richtlinie: Was ist der Unterschied?
Nicht jedes Regelwerk hat dieselbe Verbindlichkeit. Die folgende Einordnung vereinfacht bewusst und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Rechtsvorschriften
Gesetze
rechtlich verbindlichVom Parlament beschlossen und für alle verbindlich. Beispiele: StVG, ArbSchG, BImSchG.
Verordnungen
rechtlich verbindlichVon Regierung oder Ministerien auf Grundlage eines Gesetzes erlassen und ebenfalls verbindlich. Beispiele: StVO, ArbStättV, Versammlungsstättenverordnungen der Länder.
Verwaltungsvorschriften
bindet die VerwaltungBinden in erster Linie die Behörden und steuern, wie sie Gesetze und Verordnungen anwenden. Beispiel: VwV-StVO.
DGUV-Vorschriften
verbindlich für Unternehmen und VersicherteUnfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind für die Mitgliedsunternehmen und Versicherten verbindlich. Beispiel: DGUV Vorschrift 38.
Technische Regeln und Empfehlungen
Technische Richtlinien und Regeln
KonkretisierungKonkretisieren Anforderungen technisch, etwa RSA 21 oder ASR A5.2. Sie können durch Einführung, Anordnung oder Vertrag verbindlich werden. Wer eine ASR einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der ArbStättV zu erfüllen.
DIN-, EN- und ISO-Normen
Stand der TechnikPrivat erarbeitete Standards, die den Stand der Technik beschreiben. Sie sind nicht automatisch Gesetz, können aber durch Verweise in Rechtsvorschriften oder Verträgen verbindlich werden, etwa DIN 18329 als Teil der VOB/C.
DGUV-Regeln und -Informationen
Erläuterung und PraxishilfeErläutern Vorschriften und geben praxisnahe Hinweise zur Umsetzung, etwa DGUV Regel 101-038 oder DGUV Information 215-310.
Merkblätter und Leitfäden
EmpfehlungFachliche Empfehlungen von Verbänden, Behörden oder Kommunen, etwa vfdb-Merkblätter oder polizeiliche Handreichungen. Sie geben Orientierung, sind aber in der Regel nicht selbst rechtsverbindlich.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zu Vorschriften und Regelwerken
Kurze Antworten auf häufige Fragen aus Verkehrssicherung, Zufahrtsschutz und Veranstaltungssicherheit.
Welche Vorschriften gelten für die Verkehrssicherung?
Grundlage sind das Straßenverkehrsrecht mit StVO und VwV-StVO, insbesondere § 45 StVO für verkehrsrechtliche Anordnungen. Technisch konkretisiert wird die Sicherung von Arbeitsstellen durch die RSA 21, die ZTV-SA 97 und die technischen Lieferbedingungen. Für den Schutz der Beschäftigten gelten ArbSchG, ArbStättV und ASR A5.2. Die vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt Verkehrssicherung.
Was regelt die RSA 21?
Die RSA 21 sind die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Sie beschreiben Grundsätze der Sicherung und enthalten Regelpläne für typische Baustellensituationen. Damit sind sie eine zentrale Grundlage für die Planung von Verkehrsführungen und Verkehrszeichenplänen an Arbeitsstellen.
Wo finde ich die RSA-21-Regelpläne?
Die Regelpläne sind Bestandteil der RSA 21. Diese sind über den FGSV-Verlag erhältlich. Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau 24/2021 des Bundesverkehrsministeriums steht im Zusammenhang mit der Einführung der RSA 21.
Was ist der Unterschied zwischen RSA 21 und ASR A5.2?
Die RSA 21 betrachten die verkehrsrechtliche Sicherung der Arbeitsstelle, also Beschilderung und Verkehrsführung. Die ASR A5.2 ist eine Arbeitsstättenregel und konkretisiert den Schutz der Beschäftigten bei Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr. In der Praxis werden beide Regelwerke gemeinsam betrachtet.
Welche Bedeutung hat das MVAS 99?
Das MVAS 99 beschreibt Rahmenbedingungen für die erforderlichen Fachkenntnisse von Personen, die Arbeitsstellen an Straßen sichern oder dafür verantwortlich sind. Es bildet die Grundlage für entsprechende Schulungen und Qualifikationsnachweise im Bereich der Verkehrssicherung.
Welche Vorschriften gelten für Zufahrtsschutz?
Wichtige Grundlagen für den Zufahrtsschutz sind die polizeiliche Handreichung „Schutz vor Überfahrtaten“ mit Checkliste und Bewertungsraster, der Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz, die DIN SPEC 91414 und die DIN ISO 22343. Ergänzend sind Rettungswege und Barrierefreiheit zu berücksichtigen, etwa nach DIN 14090 und DIN 18040-3.
Was regelt die DIN SPEC 91414-2?
Die DIN SPEC 91414-2 beschreibt Anforderungen an die Planung von Zufahrtsschutzmaßnahmen unter Verwendung geprüfter Fahrzeugsicherheitsbarrieren. Sie ist eine zentrale Planungsgrundlage für Fachplaner und Auftraggeber. Teil 1 behandelt mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren.
Welche Bedeutung hat die DIN ISO 22343?
Die DIN ISO 22343 behandelt Fahrzeugsicherheitsbarrieren. Teil 1 legt Leistungsanforderungen und Prüfverfahren fest, Teil 2 behandelt Anwendung und Installation. Damit lässt sich beschreiben, was eine Barriere leisten soll und wie sie eingesetzt wird.
Welche Anforderungen gelten für mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren?
Für mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren sind die DIN SPEC 91414-1 und die Technische Richtlinie Mobile Fahrzeugsperren der Polizeien einschlägig. Für Leistungsanforderungen, Prüfung und Installation ist zudem die DIN ISO 22343 relevant. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus der Fachplanung für den jeweiligen Standort.
Welche Vorschriften gelten für Veranstaltungssicherheit?
Maßgeblich sind vor allem das Bau- und Versammlungsstättenrecht der Länder, straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse nach § 29 StVO, Vorgaben zu Sicherheitsdiensten nach § 34a GewO, das DGUV-Regelwerk sowie Fachempfehlungen wie die vfdb-Merkblätter. Je nach Veranstaltung kommen Immissionsschutz, Sprengstoffrecht, Jugendschutz und Lebensmittelhygiene hinzu.
Was ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung?
Die Muster-Versammlungsstättenverordnung ist eine Musterregelung der Bauministerkonferenz. Die Länder setzen sie in eigene Versammlungsstättenverordnungen um. Verbindlich ist deshalb die Fassung des jeweiligen Bundeslandes, etwa in Baden-Württemberg oder Bayern.
Welche Bedeutung haben DGUV-Vorschriften bei Veranstaltungen?
DGUV-Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften und für Unternehmen und Versicherte verbindlich. Für Veranstaltungs- und Produktionsstätten gelten die DGUV Vorschriften 17 und 18, erläutert durch die DGUV Regel 115-002. Die DGUV Information 215-310 gibt praxisnahe Hinweise zur Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen.
Welche Regeln gelten für Flucht- und Rettungswege?
Vorgaben enthalten das Bauordnungs- und Versammlungsstättenrecht der Länder. Für Veranstaltungen im Freien gibt das vfdb-Merkblatt 13-04 Hinweise. DIN 14090 behandelt Flächen für die Feuerwehr, DIN EN 13200-7 Eingänge, Ausgänge und Wege in Zuschaueranlagen, DIN EN 50172 die Sicherheitsbeleuchtung.
Sind DIN-Normen gesetzlich verpflichtend?
Nicht automatisch. DIN-Normen sind private Standards. Verbindlich werden sie, wenn Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften auf sie verweisen oder wenn sie vertraglich vereinbart werden, etwa DIN 18329 als Teil der VOB/C. Unabhängig davon können Normen als Ausdruck der anerkannten Regeln der Technik herangezogen werden.
Wo finde ich die Vorschriften meines Bundeslandes?
Eine amtliche Übersicht der Rechtsportale der Bundesländer bietet das Land Niedersachsen. Für Baden-Württemberg sind Landesbauordnung, Versammlungsstättenverordnung, Polizeigesetz und Straßengesetz im Abschnitt Bundesländer direkt verlinkt.
Welche Regelwerke sind kostenlos zugänglich?
Bundesgesetze und -verordnungen sind über Gesetze im Internet frei abrufbar, ebenso die Landesrechtsportale, die Arbeitsstättenregeln bei der BAuA und die polizeilichen Handreichungen als PDF. Das DGUV-Regelwerk ist über die Publikationsdatenbank der DGUV erreichbar. FGSV-Regelwerke, DIN- und ISO-Normen werden über Verlags- und Normenangebote bezogen; diese Einträge sind auf der Seite als Bezugsangebot gekennzeichnet.
Über Vextario
Digitale Lösungen für Verkehrssicherung, Zufahrtsschutz und Veranstaltungssicherheit
Vextario entwickelt digitale Fachanwendungen für Unternehmen und Organisationen in diesen Bereichen. Die modulare Plattform unterstützt Aufgaben wie Standortprüfung, Planung, Abstimmung und Dokumentation und ergänzt bestehende Systeme.
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