Vextario Fachwissen

Vorschriften und Regelwerke für Verkehrssicherung, Zufahrtsschutz und Veranstaltungs­sicherheit

Die wichtigsten Gesetze, Normen, Richtlinien und technischen Regelwerke an einem Ort. Verständlich erklärt, nach Fachbereichen geordnet und direkt mit den Originalquellen verlinkt.

  • 109Einträge mit Originalquelle
  • 3Fachbereiche
  • 16häufige Fragen

Verkehrssicherung

  • RichtlinieRSA 21
  • VerordnungStVO § 45
  • Technische RegelASR A5.2
  • MerkblattMVAS 99

28 Einträge

Zufahrtsschutz

  • DIN SPECDIN SPEC 91414-2
  • DIN-ISO-NormDIN ISO 22343-1
  • HandreichungÜberfahrtaten
  • PflichtenkatalogFachplanung

25 Einträge

Veranstaltungs­sicherheit

  • MusterverordnungMVStättVO
  • DGUV-InformationDGUV 215-310
  • Merkblattvfdb 13-01
  • ISO-NormISO 22353

50 Einträge

Gemeinsame Wissensbasis Gesetze, Normen, Richtlinien, Merkblätter
Drei Fachbereiche, ausgewählte Regelwerke als Beispiele. Die Darstellung zeigt thematische Zugehörigkeit, keine rechtliche Rangfolge.

Fachbereiche

Drei Fachbereiche. Eine gemeinsame Wissensbasis.

Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrer Aufgabe passt. Jede Kategorie führt direkt zu den zugehörigen Regelwerken.

Einstieg

Zentrale Regelwerke für den Einstieg

Eine Auswahl häufig benötigter Einstiegsquellen aus allen drei Fachbereichen. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge und sagt nichts über rechtliche Verbindlichkeit aus.

  1. Verkehrssicherung · Richtlinie

    RSA 21

    Regelpläne und Grundsätze für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.

  2. Verkehrssicherung · Verordnung (Einzelvorschrift)

    StVO § 45

    Rechtsgrundlage für verkehrsrechtliche Anordnungen, etwa für Arbeitsstellen und Sperrungen.

  3. Verkehrssicherung · Technische Regel (Arbeitsstättenregel)

    ASR A5.2

    Arbeitsschutz für Beschäftigte an Straßenbaustellen.

  4. Zufahrtsschutz · DIN SPEC

    DIN SPEC 91414-2

    Anforderungen an die Planung von Zufahrtsschutz­maßnahmen.

  5. Zufahrtsschutz · DIN-ISO-Norm

    DIN ISO 22343-1

    Leistungsanforderungen und Prüfung von Fahrzeug­sicherheits­barrieren.

  6. Zufahrtsschutz · Handreichung

    Schutz vor Überfahrtaten

    Polizeiliche Handreichung als Einstieg in den Schutz öffentlicher Räume.

  7. Veranstaltungs­sicherheit · Musterverordnung

    Muster-Versammlungs­stätten­verordnung (MVStättVO)

    Musterregelung für Versammlungsstätten, umgesetzt in Landesrecht.

  8. Veranstaltungs­sicherheit · DGUV-Information

    DGUV Information 215-310

    Leitfaden zur Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen.

Praxisorientierung

Welche Vorschriften sind für meine Aufgabe relevant?

Typische Aufgaben und die Regelwerke, mit denen Sie beginnen können. Die Fallbeispiele dienen der Orientierung und ersetzen keine vollständige projektspezifische Regelwerksauswahl.

Ich muss eine Straßenbaustelle absichern.

Für die verkehrsrechtliche Anordnung und die Beschilderung ist die StVO maßgeblich. Die RSA 21 liefern Regelpläne, die ZTV-SA beschreiben die Ausführung der Sicherungsarbeiten, die ASR A5.2 den Schutz der Beschäftigten.

Fachbereich 01

Verkehrssicherung: Vorschriften für Baustellen und Verkehrsführung

Von der StVO über RSA 21, ZTV-SA und MVAS 99 bis zum Arbeitsschutz nach ASR A5.2: die Regelwerke für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.

Straßenverkehrsrecht

Die rechtliche Grundlage: Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Anordnungen und die Zuständigkeiten der Straßenverkehrs­behörden.

  1. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    Die StVO regelt das Verhalten im Straßenverkehr und die Bedeutung der Verkehrszeichen. Für die Verkehrssicherung ist sie die Grundlage jeder Beschilderung an Arbeitsstellen.

    Siehe auch: StVO § 45, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)

    StVO bei Gesetze im Internet
  2. StVO § 45: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Regelt, wer Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anordnet. Arbeitsstellen an Straßen benötigen vor Beginn eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde.

    Siehe auch: RSA 21, StVO § 29

    § 45 StVO aufrufen
  3. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)

    Erläutert, wie Behörden die StVO anwenden, etwa bei der Aufstellung von Verkehrszeichen. Wichtig für das Verständnis von Anordnungen und Verkehrszeichen­plänen.

    Siehe auch: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    VwV-StVO aufrufen
  4. Verkehrszeichenkatalog (VzKat)

    Verzeichnis der Verkehrszeichen mit ihren Nummern und Darstellungen. Hilfreich beim Erstellen von Verkehrszeichen­plänen und bei der Materialplanung.

    VzKat aufrufenPortal
  5. Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Gesetzliche Grundlage des Straßenverkehrsrechts, auf der unter anderem die StVO beruht.

    StVG bei Gesetze im Internet
  6. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    Enthält Bau- und Betriebsvorschriften für Fahrzeuge. Für die Verkehrssicherung relevant, wenn es um Fahrzeuge und deren Ausrüstung im Einsatz geht.

    StVZO bei Gesetze im Internet
  7. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    Regelt Bau, Unterhaltung und Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Grundlage für Arbeiten und Zuständigkeiten an Bundesfernstraßen.

    FStrG bei Gesetze im Internet

Baustellenabsicherung

Richtlinien und Vertragsbedingungen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.

  1. RSA 21: Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

    Die RSA 21 beschreiben die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Sie enthalten Regelpläne für typische Baustellensituationen und helfen bei der Planung sicherer Verkehrsführungen.

    Siehe auch: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 24/2021 zur RSA 21, ZTV-SA 97, ASR A5.2

    RSA 21 beim FGSV-VerlagBezugsangebot
  2. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 24/2021 zur RSA 21

    Rundschreiben des Bundesverkehrsministeriums zur Einführung der RSA 21. Relevant für alle, die nachvollziehen möchten, wie die RSA 21 in die Verwaltungspraxis übernommen wurden.

    Siehe auch: RSA 21

    ARS 24/2021 beim BMV
  3. ZTV-SA 97: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen

    Beschreibt Anforderungen an die Ausführung von Sicherungsarbeiten, etwa an Aufbau, Unterhaltung und Kontrolle der Sicherung. Wird in Bauverträgen häufig vereinbart.

    Siehe auch: RSA 21, Ergänzende Verwaltungsvorschriften zu ZTV-SA und technischen Lieferbedingungen

    ZTV-SA beim FGSV-VerlagBezugsangebot
  4. MVAS 99: Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen

    Beschreibt, welche Fachkenntnisse Personen benötigen, die Arbeitsstellen an Straßen sichern oder dafür verantwortlich sind. Grundlage für entsprechende Schulungen und Qualifikationsnachweise.

    MVAS beim FGSV-VerlagBezugsangebot
  5. FGSV-Regelwerke für den Straßenbetriebsdienst

    Übersicht der FGSV-Regelwerke für den Straßenbetriebsdienst. Nützlich, um ergänzende Regelwerke für Arbeiten im Betriebsdienst zu finden.

    Regelwerksübersicht als PDFPDF

Verkehrsführung

Regelwerke für Lichtsignalanlagen, auch transportable Anlagen an Arbeitsstellen.

  1. Regelwerke für transportable Lichtsignalanlagen

    Katalogseite des FGSV-Verlags mit Regelwerken zum Verkehrsmanagement, darunter Regelwerke zu transportablen Lichtsignalanlagen, wie sie an Arbeitsstellen eingesetzt werden.

    Siehe auch: RiLSA

    Katalog Verkehrsmanagement beim FGSV-VerlagPortal
  2. RiLSA: Richtlinien für Lichtsignalanlagen

    Behandeln Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen. Relevant, wenn Arbeitsstellen den Verkehr an signalisierten Knotenpunkten beeinflussen.

    Siehe auch: RiLSA, englische Ausgabe, Regelwerke für transportable Lichtsignalanlagen

    RiLSA beim FGSV-VerlagBezugsangebot
  3. RiLSA, englische Ausgabe

    Englischsprachige Ausgabe der RiLSA, etwa für internationale Projektbeteiligte.

    Siehe auch: RiLSA

    RiLSA (englisch) beim FGSV-VerlagBezugsangebot

Arbeitsstellen­ausstattung

Technische Lieferbedingungen für Absperr- und Leitelemente sowie Schutzeinrichtungen.

  1. Technische Lieferbedingungen (TL) für die Arbeitsstellen­ausstattung

    Die TL legen Anforderungen an Geräte fest, die zur Sicherung von Arbeitsstellen eingesetzt werden. Für Beschaffung, Lagerhaltung und Einsatz von Absperrmaterial relevant.

    • TL-Absperrschranken
    • TL-Leitbaken
    • TL-Absperrtafeln
    • TL-Aufstellvorrichtungen
    • TL-Warnbänder
    • TL-Leitelemente
    • TL-Transportable Schutzeinrichtungen
    • TL-Leitkegel
    • ZTV FRS: Fahrzeug-Rückhaltesysteme

    Siehe auch: ZTV-SA 97, Ergänzende Verwaltungsvorschriften zu ZTV-SA und technischen Lieferbedingungen

    FGSV-Regelwerkskatalog aufrufenPortal
  2. Ergänzende Verwaltungsvorschriften zu ZTV-SA und technischen Lieferbedingungen

    Landesrechtliche Verwaltungsvorschrift aus Bayern, die ZTV-SA und technische Lieferbedingungen in Bezug nimmt. Beispiel dafür, wie Länder Regelwerke in die Verwaltungspraxis einführen.

    Siehe auch: ZTV-SA 97, Technische Lieferbedingungen (TL) für die Arbeitsstellen­ausstattung

    Verwaltungsvorschrift bei Gesetze Bayern

Arbeitsschutz

Schutz der Beschäftigten bei Arbeiten an und auf Straßen.

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Verpflichtet Arbeitgeber zu Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen. Grundlage des Arbeitsschutzes auch für Beschäftigte an Straßenbaustellen.

    ArbSchG bei Gesetze im Internet
  2. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    Regelt Anforderungen an Arbeitsstätten, zu denen auch Baustellen gehören. Die Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisieren diese Verordnung.

    Siehe auch: ASR A5.2, Weitere Arbeitsstättenregeln, insbesondere ASR A1.3, A1.8 und A2.3

    ArbStättV bei Gesetze im Internet
  3. Baustellenverordnung (BaustellV)

    Regelt Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, unter anderem Koordination und Vorankündigung.

    BaustellV bei Gesetze im Internet
  4. ASR A5.2: Straßenbaustellen

    Konkretisiert den Schutz von Beschäftigten bei Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr, etwa zu Sicherheitsabständen. Ergänzt die verkehrsrechtliche Sicht der RSA 21 um den Arbeitsschutz.

    Siehe auch: RSA 21, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    ASR A5.2 bei der BAuA
  5. Weitere Arbeitsstättenregeln, insbesondere ASR A1.3, A1.8 und A2.3

    Übersicht aller Arbeitsstättenregeln. Für Baustellen sind insbesondere ASR A1.3, A1.8 und A2.3 von Bedeutung.

    Siehe auch: ASR A5.2

    ASR-Übersicht bei der BAuAPortal
  6. DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten

    Unfallverhütungsvorschrift für Bauarbeiten. Enthält grundlegende Pflichten für Unternehmer und Beschäftigte.

    Siehe auch: DGUV Regel 101-038

    DGUV Vorschrift 38 aufrufen
  7. DGUV Regel 101-038: Bauarbeiten

    Erläutert die Anforderungen der DGUV Vorschrift 38 und zeigt praxisnahe Wege zur Umsetzung.

    Siehe auch: DGUV Vorschrift 38

    DGUV Regel 101-038 aufrufen
  8. DGUV Information 201-063: Straßenbau

    Informationsschrift zur Sicherheit bei Arbeiten im Straßenbau. Eignet sich für Unterweisungen und als Praxishilfe.

    DGUV Information 201-063 als PDFPDF

Planung und Ausschreibung

Grundlagen für Leistungsbeschreibung, Planung von Querungen und Straßenausstattung.

  1. DIN 18329: VOB Teil C, Verkehrssicherungsarbeiten

    Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Verkehrssicherungsarbeiten. Wichtig für Ausschreibung, Angebot und Abrechnung von Leistungen der Verkehrssicherung.

    Siehe auch: ZTV-SA 97

    DIN 18329 bei DIN MediaBezugsangebot
  2. R-FGÜ: Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen

    Behandeln Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Relevant, wenn Arbeitsstellen Querungen für Fußgänger beeinflussen.

    R-FGÜ beim FGSV-VerlagBezugsangebot
  3. Ergänzende Regelwerke zur Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung

    Verzeichnis landesrechtlicher Runderlasse aus Brandenburg zu technischen Fragen der StVO, der Straßenverkehrstechnik und der Straßenausstattung.

    Runderlasse beim Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgPortal

Fachbereich 02

Zufahrtsschutz: Normen und Grundlagen der Fachplanung

Polizeiliche Handreichungen, DIN SPEC 91414, DIN ISO 22343 und weitere Grundlagen für Gefährdungs­bewertung, Fachplanung und Fahrzeug­sicherheits­barrieren.

Polizeiliche Grundlagen

Handreichungen der polizeilichen Kriminalprävention zum Schutz vor Überfahrtaten.

  1. Schutz vor Überfahrtaten: Handreichung der Polizeilichen Kriminalprävention

    Erläutert Grundlagen zum Schutz öffentlicher Räume vor Überfahrtaten. Wichtiger Einstieg für Kommunen, Veranstalter und Planer von Zufahrtsschutz­maßnahmen.

    Siehe auch: Checkliste Zufahrtsschutz, Gefährdungs­bewertungs­raster, DIN SPEC 91414-2

    Polizeiliche Handreichung als PDFPDF
  2. Themenportal Schutz vor Überfahrtaten

    Offizielles Themenportal mit Informationen und weiterführenden Dokumenten zum Zufahrtsschutz.

    Themenportal bei polizei-beratung.dePortal

Gefährdungs­bewertung

Arbeitshilfen zur strukturierten Bewertung von Standorten.

  1. Checkliste Zufahrtsschutz

    Checkliste zur Handreichung. Hilft, relevante Aspekte bei der Betrachtung eines Standorts systematisch abzufragen.

    Siehe auch: Schutz vor Überfahrtaten

    Checkliste als PDFPDF
  2. Gefährdungs­bewertungs­raster

    Raster zur strukturierten Einschätzung der Gefährdung an einem Standort. Grundlage für die Ableitung angemessener Schutzmaßnahmen.

    Siehe auch: Schutz vor Überfahrtaten

    Bewertungsraster als PDFPDF

Fachplanung

Anforderungen an die Planung von Zufahrtsschutz­maßnahmen und an Fachplaner.

  1. Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz

    Beschreibt Aufgaben und Leistungen der Fachplanung Zufahrtsschutz. Wichtig für Auftraggeber, die Fachplanungsleistungen vergeben, und für Fachplaner.

    Siehe auch: Pflichtenkatalog, Pflichtenkatalog, Prüfungsordnung Fachplanung Zufahrtsschutz

    Pflichtenkatalog als PDFPDF
  2. Pflichtenkatalog: Anhang 1

    Anhang zum Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz.

    Siehe auch: Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz

    Anhang 1 als PDFPDF
  3. Pflichtenkatalog: Anhang 2

    Anhang zum Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz.

    Siehe auch: Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz

    Anhang 2 als PDFPDF
  4. Pflichtenkatalog: Anhang 3, Regelwerks­verzeichnis

    Verzeichnis der für die Fachplanung Zufahrtsschutz relevanten Regelwerke. Hilfreich, um weitere Normen und Richtlinien zu finden.

    Siehe auch: Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz

    Anhang 3 als PDFPDF
  5. Pflichtenkatalog: Anhang 4

    Anhang zum Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz.

    Siehe auch: Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz

    Anhang 4 als PDFPDF
  6. Prüfungsordnung Fachplanung Zufahrtsschutz

    Regelt die Prüfung für die Fachplanung Zufahrtsschutz. Relevant für Personen, die eine entsprechende Qualifikation anstreben.

    Siehe auch: Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz

    Prüfungsordnung als PDFPDF
  7. DIN SPEC 91414-2: Anforderungen an die Planung von Zufahrtsschutz­maßnahmen

    Beschreibt Anforderungen an die Planung des Zufahrtsschutzes unter Verwendung geprüfter Fahrzeug­sicherheits­barrieren. Zentrale Planungsgrundlage für Fachplaner und Auftraggeber.

    Siehe auch: DIN SPEC 91414-1, Schutz vor Überfahrtaten, Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz

    DIN SPEC 91414-2 bei DIN MediaBezugsangebot

Fahrzeug­sicherheits­barrieren

Leistungsanforderungen, Prüfung, Anwendung und Installation von Barrieren.

  1. DIN SPEC 91414-1: Mobile Fahrzeug­sicherheits­barrieren

    Behandelt Anforderungen an mobile Fahrzeug­sicherheits­barrieren. Relevant für Hersteller, Anwender und Planer temporärer Zufahrtsschutz­maßnahmen.

    Siehe auch: DIN SPEC 91414-2, Technische Richtlinie Mobile Fahrzeugsperren

    DIN SPEC 91414-1 bei DIN MediaBezugsangebot
  2. DIN ISO 22343-1: Fahrzeug­sicherheits­barrieren, Leistungsanforderungen und Prüfung

    Legt Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für Fahrzeug­sicherheits­barrieren fest. Grundlage, um die Leistungsfähigkeit von Barrieren vergleichbar zu beschreiben.

    Siehe auch: DIN ISO 22343-2, ISO 22343-1

    DIN ISO 22343-1 bei DIN MediaBezugsangebot
  3. DIN ISO 22343-2: Fahrzeug­sicherheits­barrieren, Anwendung und Installation

    Behandelt Anwendung und Installation von Fahrzeug­sicherheits­barrieren. Wichtig, weil die Wirksamkeit einer Barriere auch von ihrer Aufstellung abhängt.

    Siehe auch: DIN ISO 22343-1, ISO 22343-2

    DIN ISO 22343-2 bei DIN MediaBezugsangebot
  4. Technische Richtlinie Mobile Fahrzeugsperren

    Technische Richtlinie der Polizeien der Länder und des Bundes zu mobilen Fahrzeugsperren. Relevant für Beschaffung und Einsatz mobiler Sperren.

    Siehe auch: DIN SPEC 91414-1

    Technische Richtlinie bei der DHPolPortal

Ergänzende Normen

Normen, die bei Planung und Durchführung von Zufahrtsschutzprojekten ergänzend herangezogen werden können.

  1. DIN EN 16763: Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen

    Beschreibt Anforderungen an Dienstleister, die Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen planen, errichten oder warten. Ergänzende Grundlage bei der Auswahl von Dienstleistern.

    DIN EN 16763 bei DIN MediaBezugsangebot
  2. DIN ISO 31000: Risikomanagement

    Leitlinien für das Risikomanagement. Der Link führt zu einer Themenseite von DIN Media, nicht direkt zur Norm.

    Themenseite bei DIN MediaPortal
  3. DIN 14090: Flächen für die Feuerwehr

    Behandelt Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Wichtig, damit Zufahrtsschutz­maßnahmen Rettungs- und Einsatzwege nicht behindern.

    Siehe auch: DIN 14090

    DIN 14090 bei DIN MediaBezugsangebot
  4. DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum

    Planungsgrundlagen für barrierefreie Verkehrs- und Freiräume. Relevant, damit Sperren und Durchgänge für alle Menschen nutzbar bleiben.

    DIN 18040-3 bei DIN MediaBezugsangebot
  5. DIN 69901-1: Projektmanagement

    Grundlagen des Projektmanagements. Ergänzend nutzbar für die Organisation umfangreicher Zufahrtsschutzprojekte.

    DIN 69901-1 bei DIN MediaBezugsangebot
  6. DIN ISO 21500: Projekt-, Programm- und Portfoliomanagement

    Rahmen für Projekt-, Programm- und Portfoliomanagement. Ergänzende Grundlage für die Steuerung komplexer Vorhaben.

    DIN ISO 21500 bei DIN MediaBezugsangebot

Internationale Fachgrundlagen

Internationale Normen und Leitfäden zur Abwehr von Überfahrtaten.

  1. ISO 22343-1

    Internationale Fassung der Norm zu Leistungsanforderungen und Prüfung von Fahrzeug­sicherheits­barrieren.

    Siehe auch: DIN ISO 22343-1

    ISO 22343-1 bei der ISOBezugsangebot
  2. ISO 22343-2

    Internationale Fassung der Norm zu Anwendung und Installation von Fahrzeug­sicherheits­barrieren.

    Siehe auch: DIN ISO 22343-2

    ISO 22343-2 bei der ISOBezugsangebot
  3. NPSA: Hostile Vehicle Mitigation, temporäre Fahrzeug­sicherheits­barrieren

    Englischsprachiger Leitfaden der britischen Behörde NPSA zu Überlegungen beim Einsatz temporärer Fahrzeug­sicherheits­barrieren.

    Siehe auch: NPSA

    Leitfaden bei der NPSA (englisch)
  4. NPSA: Anwendung der ISO 22343

    Englischsprachige Hinweise der NPSA zur Anwendung der ISO 22343-1.

    Siehe auch: ISO 22343-1

    Guidance Note als PDF (englisch)PDF

Fachbereich 03

Veranstaltungs­sicherheit: Vorschriften, Sicherheits­konzepte und DGUV-Regelwerk

Versammlungs­stätten­verordnung, Genehmigungsgrundlagen, Sicherheits­konzepte, DGUV-Regelwerk, vfdb-Merkblätter, Crowd Management und Veranstaltungstechnik.

Bau- und Versammlungsstättenrecht

Musterregelungen der Bauministerkonferenz und Beispiele aus dem Landesrecht.

  1. Muster-Versammlungs­stätten­verordnung (MVStättVO)

    Muster für die Versammlungs­stätten­verordnungen der Länder, etwa zu Rettungswegen, Bestuhlung und Sicherheits­konzepten. Verbindlich ist die jeweilige Landesfassung.

    Siehe auch: Versammlungs­stätten­verordnung Baden-Württemberg, Bayerische Versammlungs­stätten­verordnung

    Verzeichnis der BauministerkonferenzPortal
  2. Musterbauordnung (MBO)

    Muster für die Landesbauordnungen. Verbindlich ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

    Siehe auch: Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

    Verzeichnis der BauministerkonferenzPortal
  3. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

    Benennt technische Regeln, die im Bauordnungsrecht zu beachten sind. Zeigt, wie technische Normen bauaufsichtlich Bedeutung erhalten können.

    Verzeichnis der BauministerkonferenzPortal
  4. Richtlinien für Fliegende Bauten

    Anforderungen an Fliegende Bauten wie Zelte, Tribünen oder Fahrgeschäfte, die wiederholt aufgestellt werden.

    Siehe auch: DIN EN 13782

    Verzeichnis der BauministerkonferenzPortal
  5. Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO)

    Muster für Prüfpflichten technischer Anlagen in bestimmten Gebäuden, etwa Sicherheitsbeleuchtung oder Brandmeldeanlagen.

    Verzeichnis der BauministerkonferenzPortal
  6. Versammlungs­stätten­verordnung Baden-Württemberg

    Landesfassung der Versammlungs­stätten­verordnung für Baden-Württemberg.

    Siehe auch: Muster-Versammlungs­stätten­verordnung (MVStättVO)

    VStättVO BW bei Landesrecht BW
  7. Landesbauordnung Baden-Württemberg

    Bauordnung des Landes Baden-Württemberg.

    Siehe auch: Musterbauordnung (MBO), Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

    LBO BW bei Landesrecht BW
  8. Bayerische Versammlungs­stätten­verordnung

    Landesfassung der Versammlungs­stätten­verordnung für Bayern.

    Siehe auch: Muster-Versammlungs­stätten­verordnung (MVStättVO)

    VStättV bei Gesetze Bayern

Veranstaltungsgenehmigungen und rechtlicher Rahmen

Bundesrecht, das bei Planung und Genehmigung von Veranstaltungen berührt sein kann.

  1. StVO § 29: Übermäßige Straßenbenutzung, Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

    Regelt die Erlaubnis für Veranstaltungen, die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, etwa Umzüge oder Straßenfeste.

    Siehe auch: StVO § 45

    § 29 StVO aufrufen
  2. StVO § 45: Verkehrsrechtliche Anordnungen

    Grundlage für Straßensperrungen und Beschilderung rund um Veranstaltungen.

    Siehe auch: StVO § 45

    § 45 StVO aufrufen
  3. Bürgerliches Gesetzbuch § 823: Schadensersatzpflicht

    Grundlage der Haftung für Schäden. Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht von Veranstaltern.

    § 823 BGB aufrufen
  4. Versammlungsgesetz des Bundes

    Regelt öffentliche Versammlungen und Aufzüge. Mehrere Länder haben eigene Versammlungsgesetze erlassen.

    VersammlG bei Gesetze im Internet
  5. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei Veranstaltungen vor allem für Lärm relevant.

    BImSchG bei Gesetze im Internet
  6. Sprengstoffgesetz (SprengG)

    Regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, darunter Pyrotechnik.

    Siehe auch: Erste Sprengstoffverordnung (1. SprengV), DGUV Information 215-312

    SprengG bei Gesetze im Internet
  7. Erste Sprengstoffverordnung (1. SprengV)

    Konkretisiert das Sprengstoffgesetz, unter anderem zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände.

    Siehe auch: Sprengstoffgesetz (SprengG)

    1. SprengV bei Gesetze im Internet
  8. Jugendschutzgesetz (JuSchG)

    Regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, etwa bei Anwesenheit und Alkoholabgabe.

    JuSchG bei Gesetze im Internet
  9. Gaststättengesetz (GastG)

    Bundesgesetz zum Gaststättengewerbe, relevant bei Ausschank. In mehreren Ländern gelten eigene Gaststättengesetze.

    GastG bei Gesetze im Internet
  10. Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Regelt die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Bei Veranstaltungen unter anderem für den Umgang mit Lebensmitteln bedeutsam.

    IfSG bei Gesetze im Internet
  11. Verordnung (EG) Nr. 852/2004: Lebensmittelhygiene

    Europäische Grundregeln der Lebensmittelhygiene. Relevant für Verpflegungs- und Verkaufsstände.

    Verordnung bei EUR-Lex

Sicherheits­konzepte

Merkblätter und Leitfäden für Aufbau und Inhalte von Sicherheits­konzepten.

  1. vfdb 13-01: Sicherheits­konzept für Großveranstaltungen

    Merkblatt der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes zu Sicherheits­konzepten für Großveranstaltungen.

    Siehe auch: Innenministerium NRW, Stadt Hannover

    Merkblätter bei der vfdb (Übersicht)Portal
  2. Innenministerium NRW: Sicherheit bei Veranstaltungen

    Themenseite des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen mit Informationen zur Sicherheit bei Veranstaltungen.

    Themenseite des Innenministeriums NRWPortal
  3. Stadt Hannover: Musteraufbau für Sicherheits­konzepte

    Beispielhafte Gliederung eines Sicherheits­konzepts aus der kommunalen Praxis. Hilfreich als Orientierung für den eigenen Aufbau.

    Musteraufbau bei der Stadt Hannover

Arbeitsschutz

DGUV-Regelwerk und Betriebssicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen.

  1. DGUV Information 215-310: Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

    Leitfaden zur Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen, mit Blick auf Beschäftigte und organisatorische Abläufe.

    Siehe auch: DGUV Vorschrift 17, DGUV Regel 115-002

    DGUV Information 215-310 aufrufen
  2. DGUV Vorschrift 17: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

    Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten. Die DGUV Vorschriften 17 und 18 tragen denselben Titel und richten sich an unterschiedliche Unfallversicherungsträger.

    Siehe auch: DGUV Vorschrift 18

    DGUV Vorschrift 17 aufrufen
  3. DGUV Vorschrift 18: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

    Unfallverhütungsvorschrift mit gleichem Titel wie DGUV Vorschrift 17, für einen anderen Kreis von Unfallversicherungsträgern.

    Siehe auch: DGUV Vorschrift 17

    DGUV Vorschrift 18 aufrufen
  4. DGUV Regel 115-002: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

    Erläutert und konkretisiert die Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten.

    Siehe auch: DGUV Vorschrift 17

    DGUV Regel 115-002 aufrufen
  5. DGUV Information 215-312: Pyrotechnik, Nebel und andere szenische Effekte

    Hinweise zur Sicherheit beim Einsatz von Pyrotechnik, Nebel und anderen szenischen Effekten.

    Siehe auch: Sprengstoffgesetz (SprengG), vfdb 13-05

    DGUV Information 215-312 aufrufen
  6. DGUV-Regelwerkskatalog für Bühnen und Studios

    Übersicht der DGUV-Publikationen für Bühnen und Studios. Ausgangspunkt für weitere Regeln und Informationen.

    Katalog Bühnen und Studios bei der DGUVPortal
  7. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    Regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln, etwa von Bühnentechnik oder Hebezeugen.

    BetrSichV bei Gesetze im Internet

Brandschutz und Rettung

Merkblätter und Normen zu Brandschutz, Rettungswegen und Sicherheitsbeleuchtung.

  1. vfdb 13-03: Brandschutztechnische Anforderungen an Märkte und Straßenfeste

    Merkblatt zu brandschutztechnischen Anforderungen bei Märkten und Straßenfesten.

    Merkblätter bei der vfdb (Übersicht)Portal
  2. vfdb 13-04: Flucht- und Rettungswege bei Veranstaltungen im Freien

    Merkblatt zur Planung von Flucht- und Rettungswegen bei Veranstaltungen im Freien.

    Siehe auch: DIN 14090, DIN EN 13200-7

    Merkblätter bei der vfdb (Übersicht)Portal
  3. vfdb 13-05: Pyrotechnik bei Veranstaltungen im Freien

    Merkblatt zum Einsatz von Pyrotechnik bei Veranstaltungen im Freien.

    Siehe auch: DGUV Information 215-312

    Merkblätter bei der vfdb (Übersicht)Portal
  4. vfdb 13-06: Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst

    Merkblatt zur Bemessung und Organisation von Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst.

    Merkblätter bei der vfdb (Übersicht)Portal
  5. DIN 14090: Flächen für die Feuerwehr

    Behandelt Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr. Bei Veranstaltungen wichtig, damit Einsatzfahrzeuge ihr Ziel erreichen.

    Siehe auch: DIN 14090

    DIN 14090 bei DIN MediaBezugsangebot
  6. DIN EN 50172: Sicherheitsbeleuchtung

    Behandelt Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Relevant, damit Rettungswege auch bei Stromausfall erkennbar bleiben.

    DIN EN 50172 bei DIN MediaBezugsangebot

Sicherheitsdienste

Rechtliche und normative Grundlagen für Sicherheits­dienstleistungen.

  1. Gewerbeordnung § 34a: Bewachungsgewerbe

    Regelt die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe und Anforderungen an eingesetztes Personal.

    Siehe auch: Bewachungsverordnung (BewachV)

    § 34a GewO aufrufen
  2. Bewachungsverordnung (BewachV)

    Konkretisiert § 34a GewO, unter anderem zu Unterrichtung und Sachkundeprüfung.

    Siehe auch: Gewerbeordnung § 34a

    BewachV bei Gesetze im Internet
  3. DIN 77200-1: Sicherheits­dienstleistungen

    Beschreibt Anforderungen an Sicherheits­dienstleistungen. Kann bei der Auswahl und Beauftragung von Sicherheitsdiensten herangezogen werden.

    DIN 77200-1 bei DIN MediaBezugsangebot

Crowd Management

Internationale Normen und Normen zu Zuschaueranlagen und Besucherführung.

  1. ISO 22353:2026: Crowd Management

    Internationale Norm zum Crowd Management, also zur Planung und Steuerung von Menschenmengen.

    Siehe auch: ISO 22379

    ISO 22353 bei der ISOBezugsangebot
  2. ISO 22379: Planung und Organisation großer Veranstaltungen

    Internationale Norm zur Planung und Organisation großer Veranstaltungen.

    Siehe auch: ISO 22353

    ISO 22379 bei der ISOBezugsangebot
  3. ISO-Regelwerksübersicht Ereignis- und Krisenmanagement

    Übersicht veröffentlichter Normen des zuständigen ISO-Komitees für Sicherheit und Resilienz.

    Übersicht des ISO/TC 292Portal
  4. DIN EN 13200-3: Zuschaueranlagen, Abschrankungen

    Anforderungen an Abschrankungen in Zuschaueranlagen.

    DIN EN 13200-3 bei DIN MediaBezugsangebot
  5. DIN EN 13200-7: Zuschaueranlagen, Eingänge, Ausgänge und Wege

    Behandelt Eingänge, Ausgänge und Wege in Zuschaueranlagen. Relevant für Besucherführung und Entfluchtung.

    Siehe auch: vfdb 13-04

    DIN EN 13200-7 bei DIN MediaBezugsangebot
  6. DIN EN 13200-8: Zuschaueranlagen, Sicherheitsmanagement

    Behandelt das Sicherheitsmanagement in Zuschaueranlagen.

    DIN EN 13200-8 bei DIN MediaBezugsangebot

Veranstaltungstechnik

Normen für temporäre Bauten, Fahrgeschäfte und technische Dienstleistungen.

  1. DIN EN 17879: Temporäre Eventstrukturen

    Anforderungen an temporäre Strukturen für Veranstaltungen, etwa Bühnen- oder Traversenkonstruktionen.

    DIN EN 17879 bei DIN MediaBezugsangebot
  2. DIN EN 13782: Fliegende Bauten, Zelte

    Sicherheitsanforderungen an Zelte als Fliegende Bauten.

    Siehe auch: Richtlinien für Fliegende Bauten

    DIN EN 13782 bei DIN MediaBezugsangebot
  3. DIN EN 13814-1: Fahrgeschäfte, Konstruktion und Herstellung

    Anforderungen an Konstruktion und Herstellung von Fahrgeschäften und Vergnügungseinrichtungen.

    Siehe auch: DIN EN 13814-2

    DIN EN 13814-1 bei DIN MediaBezugsangebot
  4. DIN EN 13814-2: Fahrgeschäfte, Betrieb und Wartung

    Anforderungen an Betrieb, Wartung und Prüfung von Fahrgeschäften.

    Siehe auch: DIN EN 13814-1

    DIN EN 13814-2 bei DIN MediaBezugsangebot
  5. DIN 15750: Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik

    Beschreibt Anforderungen an technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik.

    DIN 15750 bei DIN MediaBezugsangebot
  6. DIN 15905-5: Gehörgefährdung des Publikums durch Beschallung

    Maßnahmen zum Schutz des Publikums vor Gehörschäden durch hohe Schallpegel.

    DIN 15905-5 bei DIN MediaBezugsangebot

Landesrecht

Bundesländer und regionale Vorschriften

Bauordnungsrecht, Versammlungsstättenrecht, Straßenrecht und Polizeirecht sind in Deutschland weitgehend Ländersache. Die Anforderungen an Veranstaltungen, Fliegende Bauten oder die Sondernutzung von Straßen können sich deshalb zwischen den Bundesländern unterscheiden.

Musterregelungen wie die Musterbauordnung oder die Muster-Versammlungs­stätten­verordnung geben eine gemeinsame Richtung vor. Verbindlich ist jeweils die Fassung des Landes, in dem das Vorhaben stattfindet.

Baden-Württemberg

Ausgewählte Landesvorschriften aus Baden-Württemberg.

  1. Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

    Bauordnung des Landes, unter anderem relevant für bauliche Anlagen und Fliegende Bauten bei Veranstaltungen.

    Siehe auch: Musterbauordnung (MBO)

    LBO bei Landesrecht BW
  2. Versammlungs­stätten­verordnung Baden-Württemberg

    Landesfassung der Versammlungs­stätten­verordnung.

    Siehe auch: Muster-Versammlungs­stätten­verordnung (MVStättVO)

    VStättVO bei Landesrecht BW
  3. Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG)

    Regelt Aufgaben und Befugnisse der Polizei in Baden-Württemberg, etwa zur Gefahrenabwehr.

    PolG bei Landesrecht BW
  4. Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG)

    Regelt Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, unter anderem zur Sondernutzung öffentlicher Straßen.

    StrG bei Landesrecht BW
  5. Landesrecht Baden-Württemberg

    Amtliches Portal für das Landesrecht in Baden-Württemberg.

    Rechtsportal Baden-WürttembergPortal

Weitere Bundesländer

Zugang zu den Rechtsportalen aller Länder.

  1. Amtliche Übersicht der Rechtsportale der Bundesländer

    Verzeichnis mit Links zu den Gesetzes- und Vorschriftenportalen der Länder, des Bundes und der EU.

    Übersicht beim Land NiedersachsenPortal

Grundlagen

Gesetz, DIN-Norm oder Richtlinie: Was ist der Unterschied?

Nicht jedes Regelwerk hat dieselbe Verbindlichkeit. Die folgende Einordnung vereinfacht bewusst und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Rechtsvorschriften

  • Gesetze

    rechtlich verbindlich

    Vom Parlament beschlossen und für alle verbindlich. Beispiele: StVG, ArbSchG, BImSchG.

  • Verordnungen

    rechtlich verbindlich

    Von Regierung oder Ministerien auf Grundlage eines Gesetzes erlassen und ebenfalls verbindlich. Beispiele: StVO, ArbStättV, Versammlungs­stätten­verordnungen der Länder.

  • Verwaltungsvorschriften

    bindet die Verwaltung

    Binden in erster Linie die Behörden und steuern, wie sie Gesetze und Verordnungen anwenden. Beispiel: VwV-StVO.

  • DGUV-Vorschriften

    verbindlich für Unternehmen und Versicherte

    Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind für die Mitgliedsunternehmen und Versicherten verbindlich. Beispiel: DGUV Vorschrift 38.

Technische Regeln und Empfehlungen

  • Technische Richtlinien und Regeln

    Konkretisierung

    Konkretisieren Anforderungen technisch, etwa RSA 21 oder ASR A5.2. Sie können durch Einführung, Anordnung oder Vertrag verbindlich werden. Wer eine ASR einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der ArbStättV zu erfüllen.

  • DIN-, EN- und ISO-Normen

    Stand der Technik

    Privat erarbeitete Standards, die den Stand der Technik beschreiben. Sie sind nicht automatisch Gesetz, können aber durch Verweise in Rechtsvorschriften oder Verträgen verbindlich werden, etwa DIN 18329 als Teil der VOB/C.

  • DGUV-Regeln und -Informationen

    Erläuterung und Praxishilfe

    Erläutern Vorschriften und geben praxisnahe Hinweise zur Umsetzung, etwa DGUV Regel 101-038 oder DGUV Information 215-310.

  • Merkblätter und Leitfäden

    Empfehlung

    Fachliche Empfehlungen von Verbänden, Behörden oder Kommunen, etwa vfdb-Merkblätter oder polizeiliche Handreichungen. Sie geben Orientierung, sind aber in der Regel nicht selbst rechtsverbindlich.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Vorschriften und Regelwerken

Kurze Antworten auf häufige Fragen aus Verkehrssicherung, Zufahrtsschutz und Veranstaltungs­sicherheit.

Welche Vorschriften gelten für die Verkehrssicherung?

Grundlage sind das Straßenverkehrsrecht mit StVO und VwV-StVO, insbesondere § 45 StVO für verkehrsrechtliche Anordnungen. Technisch konkretisiert wird die Sicherung von Arbeitsstellen durch die RSA 21, die ZTV-SA 97 und die technischen Lieferbedingungen. Für den Schutz der Beschäftigten gelten ArbSchG, ArbStättV und ASR A5.2. Die vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt Verkehrssicherung.

Was regelt die RSA 21?

Die RSA 21 sind die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Sie beschreiben Grundsätze der Sicherung und enthalten Regelpläne für typische Baustellensituationen. Damit sind sie eine zentrale Grundlage für die Planung von Verkehrsführungen und Verkehrszeichen­plänen an Arbeitsstellen.

Wo finde ich die RSA-21-Regelpläne?

Die Regelpläne sind Bestandteil der RSA 21. Diese sind über den FGSV-Verlag erhältlich. Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau 24/2021 des Bundesverkehrsministeriums steht im Zusammenhang mit der Einführung der RSA 21.

Was ist der Unterschied zwischen RSA 21 und ASR A5.2?

Die RSA 21 betrachten die verkehrsrechtliche Sicherung der Arbeitsstelle, also Beschilderung und Verkehrsführung. Die ASR A5.2 ist eine Arbeitsstättenregel und konkretisiert den Schutz der Beschäftigten bei Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr. In der Praxis werden beide Regelwerke gemeinsam betrachtet.

Welche Bedeutung hat das MVAS 99?

Das MVAS 99 beschreibt Rahmenbedingungen für die erforderlichen Fachkenntnisse von Personen, die Arbeitsstellen an Straßen sichern oder dafür verantwortlich sind. Es bildet die Grundlage für entsprechende Schulungen und Qualifikationsnachweise im Bereich der Verkehrssicherung.

Welche Vorschriften gelten für Zufahrtsschutz?

Wichtige Grundlagen für den Zufahrtsschutz sind die polizeiliche Handreichung „Schutz vor Überfahrtaten“ mit Checkliste und Bewertungsraster, der Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz, die DIN SPEC 91414 und die DIN ISO 22343. Ergänzend sind Rettungswege und Barrierefreiheit zu berücksichtigen, etwa nach DIN 14090 und DIN 18040-3.

Was regelt die DIN SPEC 91414-2?

Die DIN SPEC 91414-2 beschreibt Anforderungen an die Planung von Zufahrtsschutz­maßnahmen unter Verwendung geprüfter Fahrzeug­sicherheits­barrieren. Sie ist eine zentrale Planungsgrundlage für Fachplaner und Auftraggeber. Teil 1 behandelt mobile Fahrzeug­sicherheits­barrieren.

Welche Bedeutung hat die DIN ISO 22343?

Die DIN ISO 22343 behandelt Fahrzeug­sicherheits­barrieren. Teil 1 legt Leistungsanforderungen und Prüfverfahren fest, Teil 2 behandelt Anwendung und Installation. Damit lässt sich beschreiben, was eine Barriere leisten soll und wie sie eingesetzt wird.

Welche Anforderungen gelten für mobile Fahrzeug­sicherheits­barrieren?

Für mobile Fahrzeug­sicherheits­barrieren sind die DIN SPEC 91414-1 und die Technische Richtlinie Mobile Fahrzeugsperren der Polizeien einschlägig. Für Leistungsanforderungen, Prüfung und Installation ist zudem die DIN ISO 22343 relevant. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus der Fachplanung für den jeweiligen Standort.

Welche Vorschriften gelten für Veranstaltungs­sicherheit?

Maßgeblich sind vor allem das Bau- und Versammlungsstättenrecht der Länder, straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse nach § 29 StVO, Vorgaben zu Sicherheitsdiensten nach § 34a GewO, das DGUV-Regelwerk sowie Fachempfehlungen wie die vfdb-Merkblätter. Je nach Veranstaltung kommen Immissionsschutz, Sprengstoffrecht, Jugendschutz und Lebensmittelhygiene hinzu.

Was ist die Muster-Versammlungs­stätten­verordnung?

Die Muster-Versammlungs­stätten­verordnung ist eine Musterregelung der Bauministerkonferenz. Die Länder setzen sie in eigene Versammlungs­stätten­verordnungen um. Verbindlich ist deshalb die Fassung des jeweiligen Bundeslandes, etwa in Baden-Württemberg oder Bayern.

Welche Bedeutung haben DGUV-Vorschriften bei Veranstaltungen?

DGUV-Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften und für Unternehmen und Versicherte verbindlich. Für Veranstaltungs- und Produktionsstätten gelten die DGUV Vorschriften 17 und 18, erläutert durch die DGUV Regel 115-002. Die DGUV Information 215-310 gibt praxisnahe Hinweise zur Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen.

Welche Regeln gelten für Flucht- und Rettungswege?

Vorgaben enthalten das Bauordnungs- und Versammlungsstättenrecht der Länder. Für Veranstaltungen im Freien gibt das vfdb-Merkblatt 13-04 Hinweise. DIN 14090 behandelt Flächen für die Feuerwehr, DIN EN 13200-7 Eingänge, Ausgänge und Wege in Zuschaueranlagen, DIN EN 50172 die Sicherheitsbeleuchtung.

Sind DIN-Normen gesetzlich verpflichtend?

Nicht automatisch. DIN-Normen sind private Standards. Verbindlich werden sie, wenn Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften auf sie verweisen oder wenn sie vertraglich vereinbart werden, etwa DIN 18329 als Teil der VOB/C. Unabhängig davon können Normen als Ausdruck der anerkannten Regeln der Technik herangezogen werden.

Wo finde ich die Vorschriften meines Bundeslandes?

Eine amtliche Übersicht der Rechtsportale der Bundesländer bietet das Land Niedersachsen. Für Baden-Württemberg sind Landesbauordnung, Versammlungs­stätten­verordnung, Polizeigesetz und Straßengesetz im Abschnitt Bundesländer direkt verlinkt.

Welche Regelwerke sind kostenlos zugänglich?

Bundesgesetze und -verordnungen sind über Gesetze im Internet frei abrufbar, ebenso die Landesrechtsportale, die Arbeitsstättenregeln bei der BAuA und die polizeilichen Handreichungen als PDF. Das DGUV-Regelwerk ist über die Publikationsdatenbank der DGUV erreichbar. FGSV-Regelwerke, DIN- und ISO-Normen werden über Verlags- und Normenangebote bezogen; diese Einträge sind auf der Seite als Bezugsangebot gekennzeichnet.

Über Vextario

Digitale Lösungen für Verkehrssicherung, Zufahrtsschutz und Veranstaltungs­sicherheit

Vextario entwickelt digitale Fachanwendungen für Unternehmen und Organisationen in diesen Bereichen. Die modulare Plattform unterstützt Aufgaben wie Standortprüfung, Planung, Abstimmung und Dokumentation und ergänzt bestehende Systeme.

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Diese Übersicht dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung und keine projektspezifische Prüfung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Fassungen bei den verlinkten Originalquellen. Fachliche Entscheidungen bleiben bei den zuständigen Stellen und qualifizierten Fachleuten.

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