Nutzungsbedingungen für Vextario
Stand: 16. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter
Die digitalen Angebote unter der Produktmarke Vextario werden von der KrambergAI GmbH bereitgestellt.
KrambergAI GmbH
Im Gässle 4
70771 Leinfelden-Echterdingen
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Dipl.-Inform. Volker Kramberg, MBA
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Handelsregisternummer: HRB 804171
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE462052988
E-Mail: legal@krambergai.com
Website: https://vextario.com
Vextario ist eine Produktmarke der KrambergAI GmbH und keine eigenständige juristische Person.
1.2 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen regeln die allgemeinen Voraussetzungen für die Nutzung der unter der Produktmarke Vextario bereitgestellten digitalen Angebote.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Website vextario.com und zugehörige Informationsangebote,
- öffentlich zugängliche digitale Fachwerkzeuge,
- kostenlose Produktfunktionen,
- interaktive Demonstrationen und Testanwendungen,
- registrierungspflichtige Webanwendungen,
- Funktionen zur Recherche, Analyse und Dokumentation,
- zentrale Benutzerkonten und Organisationsfunktionen,
- digitale Kunden- und Projekträume,
- freigeschaltete Schnittstellen und Integrationsfunktionen,
- sonstige ausdrücklich unter diesen Bedingungen bereitgestellte Vextario-Dienste.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für einzelne Angebote nur, soweit sie hierfür wirksam einbezogen wurden oder die jeweilige Nutzung ihnen auf einer sonstigen rechtlich wirksamen Grundlage unterliegt.
Für das bloße Lesen allgemein zugänglicher Informationsseiten wird nicht allein durch den Seitenaufruf ein gesonderter entgeltlicher Nutzungsvertrag geschlossen.
1.3 Eigenständige Fachanwendungen
Vextario ist modular aufgebaut. Einzelne Fachanwendungen können unabhängig voneinander angeboten und genutzt werden.
Nicht jede Anwendung stellt dieselben Funktionen bereit. Insbesondere können sich die Voraussetzungen für die Nutzung, verfügbare Daten, Berechtigungen, Leistungsgrenzen und vertragliche Leistungen unterscheiden.
Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus den tatsächlich bereitgestellten Produktfunktionen und, bei vertraglich vereinbarten Leistungen, aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung.
Die Erwähnung einer Funktion oder eines Produkts auf unserer Website begründet keinen Anspruch darauf, dass diese Funktion bereits verfügbar oder Bestandteil eines bestimmten Nutzungsumfangs ist.
2. Verhältnis zu anderen Vertrags- und Rechtsdokumenten
Diese Nutzungsbedingungen bilden den allgemeinen Rahmen für die Nutzung der Vextario-Angebote.
Für kostenpflichtige Produkte, besondere Leistungen oder kundenspezifische Vereinbarungen können ergänzende Regelungen gelten.
Dazu gehören insbesondere:
- individuelle Verträge und ausdrücklich vereinbarte Leistungszusagen,
- produktspezifische Leistungsbeschreibungen, soweit vertraglich einbezogen,
- Besondere Vertragsbedingungen und B2B-SaaS-AGB,
- Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung,
- Service-Level-Vereinbarungen,
- ausdrücklich vereinbarte Lizenz- und Schnittstellenbedingungen.
Im Fall eines Widerspruchs haben individuell ausgehandelte Vertragsvereinbarungen Vorrang.
Im Übrigen gelten speziellere vertragliche Regelungen für ihren jeweiligen Regelungsgegenstand vorrangig vor diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung regelt die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter. Sie wird durch diese Nutzungsbedingungen nicht ersetzt.
Unsere Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der gesonderte Haftungsausschluss enthält ergänzende Hinweise zu allgemein zugänglichen Informationen und unverbindlichen fachlichen Ergebnissen.
Weder diese Nutzungsbedingungen noch der Haftungsausschluss beseitigen vertraglich übernommene Leistungspflichten oder zwingende gesetzliche Ansprüche.
3. Zielgruppe und Nutzungsberechtigung
3.1 Geschäftliche und berufliche Nutzung
Vextario richtet sich an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Behörden und sonstige Organisationen sowie an Personen, die digitale Fachwerkzeuge im Rahmen einer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder institutionellen Tätigkeit verwenden.
Zu den vorgesehenen Zielgruppen gehören insbesondere:
- Verkehrssicherungsunternehmen,
- Unternehmen des Zufahrtsschutzes,
- Bau- und Infrastrukturunternehmen,
- Straßenbau- und Tiefbauunternehmen,
- Ingenieur- und Planungsbüros,
- Infrastrukturbetreiber,
- öffentliche Einrichtungen und Behörden,
- Straßenmeistereien und Betriebsdienste,
- Veranstaltungs- und Sicherheitsorganisationen,
- technische Dienstleister und weitere professionelle Marktteilnehmer.
Kommerzielle Produktverträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen hierfür berechtigten geschäftlich oder institutionell handelnden Vertragspartnern geschlossen.
Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB sind für die kommerziellen Vextario-Angebote nicht vorgesehen.
3.2 Vertretungsberechtigung
Wer für ein Unternehmen oder eine Organisation ein Benutzerkonto erstellt, eine kostenpflichtige Leistung bestellt oder eine andere rechtsgeschäftliche Erklärung abgibt, muss hierzu entsprechend berechtigt sein.
Durch die Abgabe einer verbindlichen Erklärung im Namen einer Organisation bestätigt die handelnde Person, über die erforderliche Vertretungsmacht zu verfügen.
Die Berechtigung zur bloßen Nutzung einer Fachanwendung ist von der Befugnis zum Abschluss oder zur Änderung eines Vertrags zu unterscheiden.
3.3 Öffentliche Informationsangebote
Allgemein zugängliche Informationen können ohne Registrierung aufgerufen werden, soweit keine Zugangsbeschränkung besteht.
Die öffentliche Abrufbarkeit einer Information bedeutet nicht, dass ein Anspruch auf kostenlose Nutzung sämtlicher Vextario-Funktionen oder auf den Abschluss eines Vertrags besteht.
4. Arten der Vextario-Angebote
Vextario unterscheidet zwischen unterschiedlichen Arten digitaler Angebote.
4.1 Öffentlich zugängliche Fachwerkzeuge
Öffentliche Fachwerkzeuge dienen der selbständigen Durchführung bestimmter Aufgaben.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Netzknoten- und Straßenreferenzsuche,
- Behörden- und Zuständigkeitsrecherche,
- technische Produktrecherche,
- Koordinatenumrechnung,
- weitere ausdrücklich öffentlich bereitgestellte Fachfunktionen.
Solche Anwendungen können abhängig vom jeweiligen Produkt ohne Registrierung nutzbar sein.
Eine kostenlose Basisnutzung kann hinsichtlich Funktionsumfang, verfügbaren Daten, Abfragekontingenten, Exportmöglichkeiten oder anderen Leistungsmerkmalen begrenzt sein.
4.2 Registrierte Fachanwendungen
Für weiterführende Funktionen kann eine Registrierung und Anmeldung erforderlich sein.
Dies betrifft insbesondere Funktionen zur:
- Speicherung von Vorgängen,
- projektbezogenen Zusammenarbeit,
- organisationsübergreifenden Kommunikation,
- Erstellung und Verwaltung von Dokumentationen,
- Nutzung kostenpflichtiger Funktionen,
- Verwaltung von Teamzugängen,
- Verwendung freigeschalteter Integrationen.
Der konkrete Umfang ergibt sich aus den freigegebenen Funktionen und den vertraglich vereinbarten Berechtigungen.
4.3 Demonstrationen und Showcase-Anwendungen
Vextario kann interaktive Demonstrationen bereitstellen, um Konzepte, Benutzeroberflächen und Arbeitsabläufe zu veranschaulichen.
Demonstrationen können fiktive Unternehmen, synthetische Daten, beispielhafte Projekte und simulierte Abläufe enthalten.
Sofern eine Anwendung ausdrücklich als Demo gekennzeichnet ist, dienen die dargestellten Daten und Ergebnisse grundsätzlich der Veranschaulichung.
Demoanwendungen stellen keine Zusicherung dar, dass sämtliche dargestellten Funktionen bereits produktiv verfügbar, vollständig implementiert oder Bestandteil eines bestimmten Vertragsangebots sind.
4.4 Produkte in Entwicklung
Einzelne Vextario-Produkte oder Funktionen können sich noch in Entwicklung, Erprobung oder fachlicher Validierung befinden.
Solche Angebote können als Vorschau, Beta-Version, Pilotanwendung oder mit einer vergleichbaren Kennzeichnung bereitgestellt werden.
Der verbindlich geschuldete Funktionsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
5. Kostenlose Nutzung und öffentliche Fachwerkzeuge
5.1 Nutzungsumfang
Soweit Vextario bestimmte Funktionen ausdrücklich kostenlos bereitstellt, können diese im jeweils freigegebenen Umfang genutzt werden.
Die kostenlose Bereitstellung umfasst nur die tatsächlich freigeschalteten Funktionen.
Insbesondere begründet sie keinen automatischen Anspruch auf:
- unbegrenzte Abfragen,
- dauerhafte Datenspeicherung,
- vollständige Datenabdeckung,
- erweiterten Support,
- individuelle Anpassungen,
- organisationsbezogene Teamfunktionen,
- automatisierte Massendatenverarbeitung,
- API- oder MCP-Zugänge,
- kostenpflichtige Produktfunktionen.
5.2 Faire Nutzung und technische Kontingente
Kostenlose Angebote können durch technische Zugriffsbeschränkungen, Abfragekontingente und Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung geschützt werden.
Die jeweiligen Grenzen können abhängig von Anwendung, Datenquelle und Nutzungsart unterschiedlich ausgestaltet sein.
Soweit konkrete Kontingente oder Leistungsmerkmale zugesagt werden, sind die hierfür geltenden Produktinformationen maßgeblich.
Eine Überschreitung eines technischen Kontingents kann dazu führen, dass weitere Anfragen vorübergehend nicht ausgeführt werden.
5.3 Änderungen kostenloser Angebote
Kostenlose, nicht individuell zugesagte Funktionen können aus sachlichen Gründen weiterentwickelt, eingeschränkt oder eingestellt werden.
Hierzu können insbesondere technische, wirtschaftliche, sicherheitsbezogene oder lizenzrechtliche Gründe gehören.
Soweit hierdurch bestehende vertragliche Rechte berührt werden, gelten die entsprechenden Vereinbarungen und gesetzlichen Anforderungen.
Bei wesentlichen Änderungen bestehender registrierter Nutzungsmöglichkeiten informieren wir betroffene Nutzer nach Möglichkeit rechtzeitig.
Soweit gespeicherte Kundendaten betroffen sind, werden bestehende vertragliche und gesetzliche Rechte auf Datenherausgabe, Datenportabilität und Löschung berücksichtigt.
6. Nutzung von Demonstrationen und Testumgebungen
6.1 Zweck
Demo- und Testanwendungen dürfen im vorgesehenen Umfang zur Information, Produktbewertung, Erprobung und zum Kennenlernen von Funktionen genutzt werden.
Sie sind nicht ohne ausdrückliche Freigabe für den produktiven Einsatz in sicherheitskritischen Geschäftsprozessen bestimmt.
6.2 Beispieldaten
Demonstrationen können ausschließlich beispielhafte Daten verwenden.
Insbesondere können dargestellte Unternehmen, Kunden, Mitarbeiter, Fahrzeuge, Projekte, Aufträge, Kennzahlen, Ereignisse, Kontrollen und sonstige Sachverhalte vollständig fiktiv sein.
Aus solchen Darstellungen dürfen keine Aussagen über tatsächliche Unternehmen, Personen oder reale Ereignisse abgeleitet werden.
6.3 Keine Eingabe vertraulicher Daten
Sofern eine Demo nicht ausdrücklich für die Verarbeitung realer Kundendaten freigegeben wurde, dürfen dort keine vertraulichen Informationen, produktiven Zugangsdaten, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten Dritter eingegeben werden.
Eine Demo ist nicht automatisch ein vertraglich vereinbarter Speicherort für produktive Geschäfts- oder Projektdaten.
6.4 Technische und funktionale Einschränkungen
Demonstrationen können gegenüber produktiven Anwendungen einen eingeschränkten Funktionsumfang besitzen.
Funktionen können simuliert sein oder ausschließlich mit Beispieldaten arbeiten.
Eine Demo kann zeitlich begrenzt, vorübergehend nicht verfügbar oder nach Abschluss der jeweiligen Erprobung eingestellt werden.
Bestehende vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Registrierung und zentrale Benutzerkonten
7.1 Registrierung
Für bestimmte Anwendungen ist ein persönliches Benutzerkonto erforderlich.
Bei der Registrierung müssen die als verpflichtend gekennzeichneten Informationen vollständig und zutreffend angegeben werden.
Registrierungs- und Kontodaten sind bei relevanten Änderungen im vorgesehenen Umfang zu aktualisieren.
7.2 Zentrale Kontoverwaltung
Vextario verwendet eine zentrale Kontoverwaltung für die Authentifizierung und die Verwaltung von Zugriffsrechten.
Ein Benutzerkonto kann nach entsprechender Freischaltung für mehrere Vextario-Anwendungen verwendet werden.
Das Vorhandensein eines zentralen Kontos begründet jedoch keinen Anspruch auf den Zugriff auf sämtliche Produkte oder Funktionen.
Der tatsächliche Zugang richtet sich insbesondere nach:
- der Benutzeridentität,
- der Organisationszugehörigkeit,
- dem Mitgliedschaftsstatus,
- den zugewiesenen Rollen,
- den gebuchten oder freigeschalteten Produkten,
- den verfügbaren Produktberechtigungen,
- den geltenden Nutzungskontingenten.
7.3 Zugangsdaten
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Personenbezogene Benutzerkonten dürfen nicht ohne entsprechende Freigabe gemeinsam von mehreren Personen verwendet werden.
Insbesondere dürfen Zugangsdaten nicht öffentlich bereitgestellt, unberechtigt weitergegeben oder in unsicheren Systemen hinterlegt werden.
7.4 Verdacht auf Missbrauch
Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten kompromittiert oder Benutzerkonten unberechtigt verwendet wurden, sind geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Hierzu gehören insbesondere die Nutzung verfügbarer Kontosicherheitsfunktionen und die unverzügliche Information des Vextario-Supports, sofern ein Risiko für gespeicherte Daten oder andere Benutzer besteht.
Wir dürfen bei konkreten Sicherheitsrisiken angemessene Schutzmaßnahmen treffen, insbesondere betroffene Sitzungen beenden oder Zugänge vorübergehend absichern.
8. Kundenorganisationen, Mandanten und Benutzerrollen
8.1 Organisationsbezogene Nutzung
Vextario unterstützt bei entsprechend freigeschalteten Produkten die Verwaltung von Benutzern innerhalb einer Kundenorganisation.
Dabei können Benutzer einer oder mehreren Organisationen zugeordnet sein.
Der Zugriff auf organisationsbezogene Daten und Funktionen richtet sich nach den jeweils serverseitig bestätigten Berechtigungen.
8.2 Verantwortung des Kunden
Die Kundenorganisation ist für die sachgerechte Einrichtung und Verwaltung der ihr zugewiesenen Benutzerzugänge verantwortlich, soweit ihr entsprechende Verwaltungsfunktionen zur Verfügung stehen.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Auswahl berechtigter Benutzer,
- die Zuordnung erforderlicher Rollen,
- die Prüfung von Zugriffsberechtigungen,
- die Entfernung nicht mehr benötigter Zugänge,
- die Berücksichtigung interner Freigabeprozesse,
- die Einhaltung eigener Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
8.3 Benutzerrechte
Benutzer dürfen ausschließlich auf die Daten und Funktionen zugreifen, für die sie eine entsprechende Berechtigung besitzen.
Eine technische Darstellung einer Funktion in der Benutzeroberfläche bedeutet nicht automatisch, dass ihre Ausführung autorisiert ist.
Maßgeblich sind die serverseitig durchgesetzten Zugriffsrechte.
8.4 Mandantentrennung
Organisationsbezogene Daten dürfen nicht durch Manipulation technischer Anfragen, Kennungen oder Schnittstellen unberechtigt aus anderen Kundenorganisationen abgerufen oder verändert werden.
Der Versuch, Zugriffs- und Mandantengrenzen zu umgehen, ist untersagt.
8.5 Wechsel der Organisationszugehörigkeit
Bei Veränderungen der Beschäftigung, Zuständigkeit oder organisatorischen Zuordnung können Zugriffsrechte angepasst oder entzogen werden.
Die Berechtigung zur Nutzung einer Organisation endet, sobald die zugrunde liegende Autorisierung entfällt.
9. Produktberechtigungen und freigeschalteter Funktionsumfang
Vextario stellt Produkte und Funktionen modular bereit.
Die verfügbaren Leistungsmerkmale richten sich nach den jeweils freigeschalteten Berechtigungen und den vertraglichen Vereinbarungen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- einzelne Fachanwendungen,
- bestimmte Produktfunktionen,
- Benutzer- oder Teamkontingente,
- Abfrage- und Verarbeitungskontingente,
- erweiterte Datenzugriffe,
- Exportfunktionen,
- Speicherfunktionen,
- Schnittstellen und Integrationen.
Eine Berechtigung zur Nutzung eines Produkts umfasst nicht automatisch sämtliche anderen Vextario-Produkte.
Kostenpflichtige Funktionen dürfen nur im Rahmen der jeweils eingeräumten Rechte genutzt werden.
Technische Umgehungen von Zugriffs-, Lizenz- oder Kontingentprüfungen sind nicht gestattet.
Änderungen gebuchter Leistungen richten sich nach den einschlägigen Vertragsbedingungen.
10. Allgemeine Nutzungsrechte
10.1 Einräumung von Nutzungsrechten
Soweit ein wirksames Nutzungsverhältnis besteht, räumt die KrambergAI GmbH dem berechtigten Nutzer beziehungsweise Kunden für dessen Dauer ein einfaches, nicht ausschließliches und grundsätzlich nicht übertragbares Recht ein, die jeweils freigeschalteten Vextario-Anwendungen bestimmungsgemäß zu verwenden.
Dieses Recht ist auf den vereinbarten beziehungsweise ausdrücklich freigegebenen Nutzungsumfang beschränkt.
10.2 Zulässige Nutzung
Zur bestimmungsgemäßen Nutzung gehören insbesondere:
- die Verwendung der bereitgestellten Benutzeroberflächen,
- die Durchführung erlaubter Fachabfragen,
- die Erfassung eigener Projekt- und Vorgangsdaten,
- die Verwendung freigegebener Analysefunktionen,
- die Erstellung erlaubter Dokumentationen,
- die Nutzung freigeschalteter Teamfunktionen,
- die bestimmungsgemäße Weiterverarbeitung zulässiger Ergebnisse.
Die Verwendung von Ergebnissen innerhalb eigener betrieblicher Vorgänge und Projektunterlagen ist im Rahmen der eingeräumten Rechte grundsätzlich zulässig.
Rechte Dritter, insbesondere an Karten-, Hersteller- und Fachdaten, bleiben unberührt.
10.3 Keine Übertragung von Softwareeigentum
Durch die Nutzung einer Anwendung werden keine Eigentumsrechte an der zugrunde liegenden Software oder den geschützten Bestandteilen der Vextario-Plattform übertragen.
Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer entsprechenden Rechtsgrundlage oder ausdrücklichen Vereinbarung.
11. Unzulässige Nutzung
Die Vextario-Angebote dürfen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, dieser Nutzungsbedingungen und der jeweils eingeräumten Berechtigungen verwendet werden.
Insbesondere ist es untersagt:
- Sicherheitsmechanismen, Authentifizierungsverfahren oder Zugriffskontrollen zu umgehen.
- Unberechtigt auf Daten anderer Kundenorganisationen zuzugreifen.
- Fremde Benutzerkonten oder Zugangsdaten missbräuchlich zu verwenden.
- Anwendungen durch automatisierte oder übermäßige Anfragen gezielt zu überlasten.
- Nicht freigegebene Programmierschnittstellen unberechtigt zu verwenden.
- Technische Zugangsbeschränkungen oder Nutzungskontingente zu umgehen.
- Schadsoftware, schädliche Inhalte oder missbräuchliche Anfragen zu übertragen.
- Personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen ohne entsprechende Berechtigung zu verarbeiten.
- Schutzrechte Dritter zu verletzen.
- Die Software oder geschützte Datenbestände außerhalb gesetzlich oder vertraglich zulässiger Grenzen zu vervielfältigen, weiterzugeben oder kommerziell zu verwerten.
- Vextario-Anwendungen unter einer fremden Identität oder mit manipulierten Organisationsberechtigungen zu nutzen.
- Fachliche Analyseergebnisse wissentlich zu verfälschen oder als nicht vorhandene behördliche Genehmigung auszugeben.
Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen, insbesondere nach den einschlägigen Vorschriften des Urheberrechts, bleiben unberührt.
Sicherheitsforschung und die verantwortungsvolle Meldung erkannter Sicherheitslücken sind nicht mit missbräuchlichen Angriffen gleichzusetzen. Weitergehende Sicherheitsprüfungen produktiver Systeme bedürfen jedoch einer hierfür geeigneten Berechtigung.
12. Fachliche Verantwortung und sicherheitsrelevante Entscheidungen
12.1 Entscheidungsunterstützung
Vextario stellt digitale Fachwerkzeuge zur Recherche, Vorbereitung, Analyse, Organisation und Dokumentation bereit.
Die Anwendungen dienen der Unterstützung betrieblicher Prozesse und fachlicher Entscheidungen.
Sie ersetzen keine gesetzlich erforderlichen Prüfungen, fachlichen Qualifikationen oder behördlichen Entscheidungen.
12.2 Verantwortung bei Verkehrssicherungsmaßnahmen
Die Verantwortung für die rechtmäßige und sichere Planung, Anordnung, Einrichtung, Durchführung und Kontrolle von Verkehrssicherungsmaßnahmen verbleibt bei den hierfür zuständigen Personen und Organisationen.
Insbesondere müssen erforderlichenfalls berücksichtigt werden:
- die Straßenverkehrs-Ordnung,
- einschlägige Verwaltungsvorschriften,
- die RSA 21,
- weitere geltende technische Regelwerke,
- behördliche Anordnungen,
- vertragliche Anforderungen,
- die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten.
12.3 Keine Genehmigung oder Freigabe
Die Nutzung einer Vextario-Anwendung und das Erzeugen eines fachlichen Ergebnisses stellen keine behördliche Genehmigung, verkehrsrechtliche Anordnung oder verbindliche Sicherheitsfreigabe dar.
Dies gilt auch dann, wenn ein Ergebnis formal vollständig erscheint oder eine Prüfung ohne angezeigten Konflikt abgeschlossen wird.
12.4 Keine Übernahme physischer Ausführungspflichten
Die Bereitstellung von Vextario-Software begründet keine Verpflichtung der KrambergAI GmbH zur physischen Einrichtung, Überwachung oder Ausführung von Verkehrssicherungs- oder Zufahrtsschutzmaßnahmen.
Eine solche Leistung bedürfte einer ausdrücklichen, gesonderten Vereinbarung.
12.5 Vertragliche Ansprüche
Die vorstehenden Regelungen beschreiben die Zweckbestimmung der Anwendungen und die fachlichen Verantwortlichkeiten.
Sie lassen gesetzliche Ansprüche und ausdrücklich übernommene vertragliche Leistungspflichten der KrambergAI GmbH unberührt.
13. Geografische Informationen und Standortreferenzierung
13.1 Zweck
Einzelne Vextario-Anwendungen ermöglichen die Recherche und Verarbeitung geografischer Informationen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Adressen und Ortsbezeichnungen,
- geografische Koordinaten,
- Straßenabschnitte,
- Netzknoten,
- Stationierungen,
- geografische Untersuchungsbereiche,
- Karten- und Infrastrukturinformationen.
13.2 Abhängigkeit von Datenquellen
Die verfügbaren Informationen können sich zwischen Regionen und Datenquellen unterscheiden.
Unterschiede können insbesondere hinsichtlich der räumlichen Abdeckung, Aktualität, Auflösung und fachlichen Genauigkeit bestehen.
Die Darstellung eines geografischen Ergebnisses bedeutet nicht automatisch, dass die Daten vollständig oder amtlich verbindlich sind.
13.3 Mehrdeutige und näherungsweise Ergebnisse
Automatische Standortzuordnungen können mehrdeutig oder näherungsweise sein.
Dies gilt beispielsweise bei:
- parallelen Fahrbahnen,
- komplexen Anschlussstellen,
- unvollständigen Straßennetzen,
- nicht eindeutigen Stationierungen,
- ungenauen GPS-Positionen,
- interpolierten Koordinaten.
Werden alternative Zuordnungen oder Hinweise zur Datenqualität angezeigt, sind diese bei der fachlichen Verwendung zu berücksichtigen.
13.4 Verwendung im Außendienst
Bei der Verwendung geografischer Ergebnisse zur Vorbereitung oder Durchführung sicherheitsrelevanter Arbeiten muss die tatsächliche örtliche Situation berücksichtigt werden.
Ein digital ermittelter Standort ersetzt keine erforderliche örtliche Verifizierung.
14. Behördeninformationen und Verfahrenshinweise
Einzelne Anwendungen unterstützen die Suche nach Behörden, Zuständigkeiten, Verfahren und fachlichen Anforderungen.
Die bereitgestellten Informationen können aus amtlichen Veröffentlichungen, strukturierten Datenbeständen oder anderen rechtmäßig genutzten Quellen stammen.
Behördenzuständigkeiten, Verfahren, Formulare und Ansprechpartner können sich ändern.
Insbesondere können örtliche Besonderheiten, abweichende Verwaltungszuständigkeiten oder zusätzliche Anforderungen bestehen.
Die Ergebnisse dienen der Vorbereitung einer fachlichen oder behördlichen Kommunikation.
Sie ersetzen nicht die verbindliche Auskunft der jeweils zuständigen Stelle.
Eine automatisch vorgeschlagene Behörde ist gegebenenfalls anhand der konkreten Maßnahme und des tatsächlichen Zuständigkeitsbereichs zu überprüfen.
15. Produktrecherche und technische Produktauswahl
Vextario-Anwendungen können technische Produkte anhand von Eigenschaften, Anforderungen und verfügbaren Produktinformationen recherchieren und vergleichen.
Die Darstellung eines Produkts oder die Ausgabe eines passenden Suchergebnisses bedeutet nicht automatisch, dass:
- das Produkt für jeden Einsatzzweck geeignet ist,
- sämtliche erforderlichen Nachweise vorliegen,
- eine behördliche Zulassung besteht,
- das Produkt aktuell verfügbar ist,
- Herstellerinformationen vollständig oder unverändert sind,
- ein bestimmter Händler oder Hersteller empfohlen wird.
Die fachliche Eignung ist anhand der tatsächlichen Einsatzbedingungen, geltenden technischen Anforderungen und erforderlichen Hersteller- beziehungsweise Zulassungsunterlagen zu prüfen.
Produktinformationen können sich durch Änderungen des Herstellers oder des Datenbestands verändern.
Soweit Anbieter-, Hersteller- oder Händlerinformationen aus externen Quellen stammen, gelten zusätzlich die Rechte und Bedingungen der jeweiligen Quellen.
Die Produktrecherche begründet keinen Kauf-, Miet- oder Liefervertrag mit dem jeweiligen Hersteller oder Händler.
16. Standortanalysen, Umfeldprüfungen und Konfliktchecks
Einzelne Vextario-Anwendungen können räumliche, zeitliche und fachliche Analysen von Standorten, Baustellen und Verkehrsmaßnahmen durchführen.
Dabei können insbesondere untersucht werden:
- geplante Maßnahmenstandorte,
- vorhandene Infrastruktur,
- bekannte Baustellen,
- bestehende oder geplante Sperrungen,
- zeitliche Überschneidungen,
- räumliche Konflikte,
- relevante Verkehrsmaßnahmen,
- ausgewählte Umgebungsinformationen.
Solche Analysen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Daten und den durch den Nutzer bereitgestellten Eingaben.
Die Ergebnisse können durch unvollständige Datenquellen, fehlerhafte Eingaben oder nicht veröffentlichte Sachverhalte eingeschränkt sein.
Ein fehlender Konflikthinweis bedeutet nicht, dass ein Standort oder eine Maßnahme nachweislich konfliktfrei ist.
Ebenso bedeutet ein erkannter Konflikt nicht automatisch, dass die betreffende Maßnahme unzulässig ist.
Die fachliche Relevanz eines Ergebnisses muss unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls bewertet werden.
Erforderliche Abstimmungen mit Behörden, Auftraggebern, Infrastrukturbetreibern oder anderen Beteiligten bleiben weiterhin notwendig.
17. Kontrollfahrten und operative Dokumentation
Einzelne Vextario-Anwendungen können die Erfassung von Kontrollpunkten, Beobachtungen, Feststellungen, Abweichungen, Bildern und weiteren Dokumentationsinformationen unterstützen.
Die Verantwortung für die tatsächliche Durchführung und fachliche Bewertung von Kontrollen verbleibt bei den dafür zuständigen Personen und Organisationen.
Eine innerhalb einer Anwendung erzeugte Dokumentation belegt nicht automatisch, dass:
- eine Kontrolle tatsächlich vollständig durchgeführt wurde,
- sämtliche relevanten Gefahren erkannt wurden,
- eine Maßnahme den gesetzlichen Anforderungen entspricht,
- alle erforderlichen Prüfschritte stattgefunden haben,
- eine behördliche oder sonstige Freigabe vorliegt.
Die Aussagekraft einer Dokumentation richtet sich nach den erfassten Informationen, dem verwendeten Verfahren und den jeweils geltenden Anforderungen.
Nutzer müssen darauf achten, dass Angaben wahrheitsgemäß und nachvollziehbar erfasst werden.
Eine nachträgliche Veränderung oder Verwendung von Dokumentationsdaten zu täuschenden oder rechtswidrigen Zwecken ist untersagt.
18. Planung, Berechnungen und technische Visualisierungen
Soweit Vextario Funktionen zur Planung, grafischen Darstellung, Berechnung oder Erstellung technischer Unterlagen bereitstellt, dienen diese dem jeweils beschriebenen Anwendungszweck.
Hierzu können insbesondere gehören:
- digitale Lage- und Maßnahmenpläne,
- geometrische Darstellungen,
- Koordinatenumrechnungen,
- technische Objektplatzierungen,
- strukturierte Berichte,
- fachliche Berechnungen,
- visuelle Dokumentationen.
Die Ergebnisse hängen von den eingegebenen Parametern, den verwendeten Daten und dem konkreten Funktionsumfang ab.
Insbesondere können schematische Darstellungen, vereinfachte Berechnungen und automatisierte Umrechnungen fachliche Grenzen besitzen.
Nutzer müssen erforderliche Genauigkeiten, Referenzsysteme, Umrechnungsbedingungen und technische Anforderungen prüfen.
Eine technisch erstellte Planung ist nicht allein aufgrund ihrer Erstellung in einer Vextario-Anwendung fachlich freigegeben oder behördlich genehmigt.
Soweit bestimmte Berechnungsverfahren oder Datenquellen Einschränkungen besitzen, sind diese bei der Verwendung der Ergebnisse zu beachten.
19. Kundendaten und eigene Inhalte
19.1 Rechte an Kundendaten
Kunden behalten ihre bestehenden Rechte an den von ihnen rechtmäßig bereitgestellten Daten, Dokumenten und sonstigen Inhalten.
Durch das Hochladen oder die Speicherung von Informationen werden keine darüber hinausgehenden Eigentums- oder Schutzrechte auf die KrambergAI GmbH übertragen.
19.2 Erforderliche Nutzungsrechte
Der Kunde räumt der KrambergAI GmbH die für die vertragsgemäße Bereitstellung der jeweiligen Anwendung erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten ein.
Diese umfassen nur die zur vereinbarten Leistungserbringung notwendigen Verarbeitungshandlungen, insbesondere Speicherung, technische Vervielfältigung, Anzeige, Übertragung an berechtigte Empfänger, Sicherung und vertraglich vorgesehene Bearbeitung.
Eine weitergehende kommerzielle Verwendung von Kundendaten wird hierdurch nicht gestattet.
19.3 Verantwortung für Inhalte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Bereitstellung und Verarbeitung seiner Inhalte berechtigt ist.
Insbesondere muss er erforderliche Rechte und Rechtsgrundlagen besitzen, wenn Inhalte:
- personenbezogene Daten enthalten,
- Geschäftsgeheimnisse umfassen,
- urheberrechtlich geschützt sind,
- Rechte anderer Unternehmen betreffen,
- vertrauliche Projektunterlagen enthalten.
19.4 Unzulässige Inhalte
Es dürfen keine rechtswidrigen Inhalte bereitgestellt werden.
Dazu gehören insbesondere Inhalte, deren Speicherung, Veröffentlichung oder Weitergabe gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstößt.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten und andere besonders vertrauliche Informationen dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies für die konkrete Anwendung vorgesehen und rechtlich sowie technisch abgesichert ist.
19.5 Keine allgemeine Rechteübertragung
Aus der Speicherung von Kundendaten entsteht kein allgemeines Recht der KrambergAI GmbH, diese Daten an Dritte zu verkaufen, unabhängig von der Vertragsdurchführung zu vermarkten oder zur Entwicklung eigener Datenprodukte einzusetzen.
Weitergehende Verarbeitungen bedürfen einer entsprechenden gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage.
20. Rechte an Analyseergebnissen und generierten Dokumenten
20.1 Verwendung von Ergebnissen
Soweit ein Nutzer berechtigt ist, fachliche Ergebnisse, Berichte oder Dokumentationen zu erzeugen, darf er diese grundsätzlich im Rahmen des vorgesehenen betrieblichen Zwecks verwenden.
Hierzu kann insbesondere gehören:
- interne fachliche Auswertung,
- Projektvorbereitung,
- Dokumentation eigener Maßnahmen,
- Abstimmung mit Auftraggebern,
- Weitergabe an zuständige Behörden,
- Übernahme in eigene Projektunterlagen.
Die Verwendung muss mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, Lizenzbedingungen und vertraglichen Nutzungsrechten vereinbar sein.
20.2 Unterscheidung von Datenarten
Ein erzeugter Bericht kann unterschiedliche Bestandteile enthalten:
- vom Kunden bereitgestellte Informationen,
- durch die Anwendung erzeugte Auswertungen,
- geschützte Vorlagen und Gestaltungselemente,
- öffentlich zugängliche Informationen,
- lizenzierte Karten- oder Fachdaten,
- geschützte Datenbestände Dritter.
Die Nutzungsrechte an diesen Bestandteilen können voneinander abweichen.
20.3 Keine uneingeschränkte Weiterlizenzierung
Die Möglichkeit, einen Bericht herunterzuladen oder weiterzugeben, beinhaltet nicht automatisch das Recht, sämtliche enthaltenen Rohdaten, Karten oder geschützten Bestandteile unabhängig weiterzuverkaufen, massenhaft zu veröffentlichen oder als eigene Datenbank zu vermarkten.
Gesetzliche Nutzungsrechte und ausdrücklich erteilte Lizenzen bleiben unberührt.
20.4 Quellenhinweise
Soweit Ergebnisse Quellen-, Urheber- oder Lizenzhinweise enthalten, dürfen diese nicht entgegen den anwendbaren Lizenzbedingungen entfernt oder verfälscht werden.
21. Externe Datenquellen und Lizenzbedingungen
Vextario verwendet für bestimmte Funktionen Daten aus externen Quellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- amtliche Straßen- und Geodaten,
- OpenStreetMap-Daten,
- Karten- und Geokodierungsdienste,
- behördliche Veröffentlichungen,
- technische Regelwerke,
- Herstellerinformationen,
- lizenzierte Fachdatenbestände.
Solche Informationen können eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Nutzungsbedingungen unterliegen.
Die Nutzung einer Vextario-Anwendung begründet keine weitergehenden Rechte an externen Datenbeständen, als durch die jeweils geltenden Lizenzen oder gesetzlichen Vorschriften eingeräumt werden.
Insbesondere darf aus der Möglichkeit, einzelne Daten anzusehen oder in einem Bericht zu verwenden, nicht ohne Weiteres auf eine Berechtigung zur vollständigen Übernahme, eigenständigen Weiterverbreitung oder kommerziellen Wiederverwertung des zugrunde liegenden Datenbestands geschlossen werden.
Soweit anwendbare Lizenzen die weitere Verwendung erlauben, bleiben diese Rechte ausdrücklich unberührt.
Quellenangaben, Urhebervermerke und erforderliche Lizenzhinweise sind bei der Weiterverwendung zu beachten.
22. Zusammenarbeit, Freigaben und externe Beteiligte
Einzelne Vextario-Anwendungen können Funktionen zur Zusammenarbeit zwischen mehreren berechtigten Personen oder Organisationen bereitstellen.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- gemeinsame Projektansichten,
- Bearbeitung von Vorgängen,
- Dokumentenaustausch,
- Kommentarfunktionen,
- fachliche Prüfungen,
- elektronische Freigaben,
- Weitergabe von Ergebnissen.
Solche Funktionen stehen ausschließlich zur Verfügung, soweit sie in der jeweiligen Anwendung tatsächlich freigeschaltet sind.
22.1 Verantwortung für Freigaben
Der Kunde ist für die sachgerechte Auswahl der Personen verantwortlich, denen er Daten oder Dokumente zugänglich macht.
Vor einer Weitergabe sind insbesondere Vertraulichkeit, Datenschutz, vertragliche Verpflichtungen und Rechte Dritter zu berücksichtigen.
22.2 Geteilte Links
Soweit eine Anwendung teilbare Links oder QR-Codes bereitstellt, ist deren jeweilige technische Ausgestaltung maßgeblich.
Links können je nach Funktion öffentlich abrufbare Informationen enthalten oder auf geschützte Inhalte verweisen.
Nutzer müssen vor der Weitergabe prüfen, ob der betreffende Link für den vorgesehenen Empfängerkreis geeignet ist.
22.3 Keine automatische rechtliche Freigabe
Eine innerhalb einer Anwendung vorgenommene Bestätigung, Kommentierung oder technische Statusänderung ersetzt nicht automatisch eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform, behördliche Entscheidung oder sonstige rechtsverbindliche Erklärung.
Die rechtliche Wirkung elektronischer Erklärungen richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den ausdrücklich vereinbarten Verfahren.
23. Optionale KI-gestützte Funktionen
Einzelne Vextario-Anwendungen können KI-gestützte Funktionen anbieten.
Hierzu können insbesondere gehören:
- die strukturierte Suche in Fachinformationen,
- die Aufbereitung von Dokumenten,
- die Zusammenfassung von Informationen,
- die Generierung von Textentwürfen,
- die Unterstützung fachlicher Recherchen,
- die Formulierung von Vorschlägen und Empfehlungen.
Solche Funktionen stehen nur zur Verfügung, soweit sie ausdrücklich freigeschaltet sind.
23.1 Grenzen automatisierter Ergebnisse
KI-generierte Informationen können unvollständig, fehlerhaft oder sachlich unzutreffend sein.
Die Ergebnisse müssen entsprechend ihrem Verwendungszweck fachlich überprüft werden.
Insbesondere dürfen KI-generierte Aussagen nicht ohne erforderliche Verifizierung als verbindliche Rechtsauskunft, technische Freigabe oder behördliche Entscheidung verwendet werden.
23.2 Eingaben
Nutzer dürfen nur solche Informationen eingeben, deren Verarbeitung für den vorgesehenen Zweck zulässig ist.
Die Verarbeitung vertraulicher Informationen oder personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweiligen Produktfunktion, den datenschutzrechtlichen Anforderungen und gegebenenfalls den vertraglichen Vereinbarungen.
23.3 Keine automatische Entscheidungsverantwortung
Die Nutzung einer KI-Funktion verlagert die gesetzlich oder organisatorisch bestehende Verantwortung für fachliche und sicherheitsrelevante Entscheidungen nicht auf die KI-Anwendung.
23.4 Zusätzliche Bedingungen
Für bestimmte KI-Funktionen können zusätzliche, vor der jeweiligen Nutzung bekannt gegebene Bedingungen gelten, beispielsweise hinsichtlich Kontingenten, zugelassener Datenkategorien oder technischer Einsatzgrenzen.
Diese Bedingungen müssen wirksam in das betreffende Nutzungsverhältnis einbezogen werden.
24. Schnittstellen, APIs und Automatisierung
Einzelne Vextario-Produkte können Programmierschnittstellen, automatisierte Datenzugriffe oder Integrationsfunktionen bereitstellen.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- freigegebene APIs,
- Export- und Importfunktionen,
- technische Systemintegrationen,
- automatisierte Abfragen,
- MCP-basierte Schnittstellen,
- Webhooks.
Solche Funktionen sind nicht Bestandteil jeder Anwendung.
Ihre Nutzung setzt die jeweils erforderliche Freischaltung und gegebenenfalls eine gesonderte vertragliche Vereinbarung voraus.
24.1 Autorisierte Schnittstellennutzung
Schnittstellen dürfen nur im vorgesehenen Umfang verwendet werden.
Technische Zugangsdaten, Schlüssel und Berechtigungen sind angemessen zu schützen.
24.2 Nutzungskontingente
Für Schnittstellen können gesonderte Zugriffs-, Verarbeitungs- und Nutzungskontingente gelten.
Eine Umgehung entsprechender Beschränkungen ist unzulässig.
24.3 Externe Systeme
Der Kunde ist für die rechtmäßige Anbindung und Nutzung seiner eigenen beziehungsweise von ihm autorisierten Drittsysteme verantwortlich.
Dabei sind insbesondere Berechtigungen, Datenschutz, technische Sicherheit und bestehende Lizenzbedingungen zu beachten.
Die KrambergAI GmbH ist nicht allein aufgrund der Bereitstellung einer Schnittstelle für den vollständigen Betrieb oder die Sicherheit fremder Systeme verantwortlich.
Vertraglich vereinbarte Integrations- und Leistungspflichten bleiben unberührt.
25. Installation als Web-App und Offlinefunktionen
Einzelne Vextario-Anwendungen können als Progressive Web App (PWA) installiert oder zum Startbildschirm eines unterstützten Endgeräts hinzugefügt werden.
Die Installation einer Web-App bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Funktionen ohne Internetverbindung verfügbar sind.
Insbesondere können für folgende Vorgänge aktive Netzwerkverbindungen erforderlich sein:
- Fachabfragen,
- aktuelle Karteninhalte,
- Datenbankzugriffe,
- Authentifizierung,
- Synchronisierung,
- Abruf aktueller Behördeninformationen,
- Erstellung oder Übermittlung von Berichten.
Soweit Offlinefunktionen angeboten werden, richtet sich deren Umfang nach der jeweiligen Anwendung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche organisatorische Maßnahmen für den Fall einer unterbrochenen Netzwerkverbindung vorzusehen.
Eine PWA-Installation begründet keine vom zugrunde liegenden Nutzungsverhältnis unabhängigen, dauerhaften Nutzungsrechte.
26. Datenschutz und Vertraulichkeit
26.1 Personenbezogene Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
Einzelheiten ergeben sich aus der Vextario-Datenschutzerklärung und den gegebenenfalls abgeschlossenen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
26.2 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten
Soweit Kunden innerhalb einer Vextario-Anwendung personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeiten und über deren Zwecke und Mittel entscheiden, sind sie hierfür grundsätzlich selbst datenschutzrechtlich verantwortlich.
Handelt die KrambergAI GmbH hinsichtlich solcher Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden, gelten die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Auftragsverarbeitung.
Für eigene Vertrags-, Verwaltungs-, Abrechnungs- und Sicherheitsdaten kann die KrambergAI GmbH selbst Verantwortlicher sein.
26.3 Vertrauliche Informationen
Beide Vertragsparteien haben vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nach Maßgabe der geltenden Gesetze und vertraglichen Vereinbarungen zu schützen.
Vertrauliche Informationen dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung an unbefugte Dritte weitergegeben oder außerhalb des vereinbarten Zwecks verwendet werden.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich rechtmäßig öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
26.4 Sicherheitsmaßnahmen
Die KrambergAI GmbH trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der von ihr betriebenen Anwendungen.
Die jeweiligen Kunden haben im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit ebenfalls angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen.
Hierzu gehören insbesondere die sichere Verwaltung von Benutzerkonten, Berechtigungen und Zugangsdaten.
27. Verfügbarkeit, Wartung und technische Weiterentwicklung
Wir bemühen uns, die Vextario-Anwendungen zuverlässig, sicher und leistungsfähig bereitzustellen.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten,
- technische Aktualisierungen,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- Störungen von Netzwerken,
- Ausfälle externer Datenquellen,
- eingeschränkte Schnittstellenverfügbarkeit,
- unvorhergesehene technische Probleme.
27.1 Wartung
Erforderliche Wartungsarbeiten und Aktualisierungen können den Betrieb vorübergehend beeinflussen.
Soweit angemessen und technisch möglich, werden größere planbare Einschränkungen rechtzeitig angekündigt.
27.2 Externe Datenquellen
Die Verfügbarkeit bestimmter Fachinformationen kann von externen Datenanbietern abhängen.
Eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit einer Datenquelle kann dazu führen, dass einzelne Funktionen eingeschränkt sind.
27.3 Vertragliche Verfügbarkeit
Für kostenpflichtige Anwendungen gelten die jeweils vereinbarten Leistungs- und Verfügbarkeitszusagen.
Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen begründen keine darüber hinausgehende pauschale Verfügbarkeitsgarantie.
27.4 Technische Änderungen
Wir dürfen Anwendungen aus sachlichen Gründen technisch weiterentwickeln, insbesondere zur Verbesserung der Sicherheit, Stabilität, Bedienbarkeit und Kompatibilität.
Wesentliche vertraglich geschuldete Funktionen dürfen hierdurch nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder wirksame vertragliche Vereinbarung entzogen werden.
28. Datenexport, Datenportabilität und Anbieterwechsel
28.1 Zugriff auf eigene Daten
Soweit eine Anwendung die Speicherung von Kundendaten unterstützt, können hierfür Export- und Herausgabefunktionen bereitgestellt werden.
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Anwendung, den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Anforderungen.
28.2 Datenportabilität
Kunden behalten ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte an den von ihnen bereitgestellten beziehungsweise durch die Nutzung erzeugten exportierbaren Daten.
Diese Nutzungsbedingungen begründen keinen allgemeinen Ausschluss gesetzlich vorgeschriebener Datenexport- oder Portabilitätsrechte.
28.3 Europäische Datenverordnung
Soweit ein Vextario-Angebot als Datenverarbeitungsdienst in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) fällt, gelten die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen an Anbieterwechsel, Datenportabilität, Interoperabilität und vertragliche Wechselbedingungen.
Insbesondere dürfen die gesetzlich vorgesehenen Rechte auf Wechsel zu einem anderen Anbieter oder Übertragung exportierbarer Daten nicht durch entgegenstehende Nutzungsbedingungen ausgeschlossen werden.
Die hierfür gesetzlich erforderlichen Regelungen werden bei entsprechenden SaaS-Leistungen in den vertraglichen Vereinbarungen und gegebenenfalls den produktspezifischen Leistungsunterlagen konkretisiert.
Dies umfasst, soweit anwendbar, insbesondere:
- Verfahren zur Einleitung eines Anbieterwechsels,
- gesetzlich zulässige Ankündigungs- und Übergangsfristen,
- Unterstützung beim Wechsel,
- Kategorien exportierbarer Daten und digitaler Vermögenswerte,
- geeignete Exportformate,
- erforderliche Informationen über technische Einschränkungen,
- gesetzlich vorgeschriebene Zeiträume zur Datenabholung,
- anschließende Löschung nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen.
Soweit der Data Act Anwendung findet, bleiben auch die dort geregelten Rechte bei kostenlosen Nutzungskontingenten unberührt.
28.4 Schutzrechte Dritter
Gesetzliche Portabilitätsrechte sind von einer darüber hinausgehenden Lizenz zur Nutzung oder Weiterverbreitung geschützter Datenbestände zu unterscheiden.
Rechte Dritter, beispielsweise an lizenzierten Karten-, Hersteller- oder Fachdaten, werden nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Regelungen berücksichtigt.
28.5 Vertragsende
Die Einzelheiten des Datenexports, der Datenherausgabe und der Löschung nach Vertragsende richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, der jeweiligen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und den wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen.
Eine vertragliche Beendigung darf nicht dazu verwendet werden, zwingende gesetzliche Rechte auf Datenherausgabe oder Anbieterwechsel zu umgehen.
29. Kostenpflichtige Leistungen und Verträge
Die Nutzung kostenpflichtiger Vextario-Produkte setzt einen entsprechenden Vertrag voraus.
Die jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag und den wirksam einbezogenen Vertragsunterlagen.
Hierzu gehören insbesondere Regelungen über:
- den gebuchten Leistungsumfang,
- Preise und Abrechnung,
- Vertragsbeginn,
- Laufzeit und Verlängerung,
- Kündigung,
- Zahlungsbedingungen,
- Benutzer- und Nutzungskontingente,
- zusätzliche Leistungen,
- Support,
- gegebenenfalls Service-Level-Zusagen.
Die Darstellung eines Produkts oder einer Funktion auf der Website allein führt nicht zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags.
Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst nach Maßgabe des hierfür vorgesehenen Bestell- beziehungsweise Vertragsschlussverfahrens zustande.
Eine kostenlose Registrierung oder Nutzung eines öffentlichen Fachwerkzeugs führt nicht automatisch zu einer Zahlungspflicht.
30. Support, Feedback und technische Meldungen
30.1 Support
Die Verfügbarkeit von Supportleistungen richtet sich nach dem jeweils angebotenen oder vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.
Ein Anspruch auf individuelle Unterstützung, bestimmte Reaktionszeiten oder eine Fehlerbehebung innerhalb bestimmter Fristen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
30.2 Fehlermeldungen
Nutzer können technische Fehler und fachlich auffällige Ergebnisse über die vorgesehenen Kontakt- und Feedbackmöglichkeiten melden.
Zur Bearbeitung können geeignete technische Angaben erforderlich sein.
Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten Dritter sollen nur über hierfür vorgesehene sichere Kommunikationswege übermittelt werden.
30.3 Feedback und Verbesserungsvorschläge
Wir begrüßen sachliche Hinweise zur Verbesserung unserer Produkte.
Die bloße Übermittlung einer allgemeinen Idee, Anregung oder Fehlermeldung begründet ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf Vergütung oder Umsetzung.
Bestehende Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstige Schutzrechte des Einsenders bleiben unberührt.
Eine öffentliche Veröffentlichung oder eine über die Bearbeitung hinausgehende Nutzung vertraulicher Inhalte erfolgt nicht allein aufgrund ihrer Übermittlung als Feedback.
31. Maßnahmen bei Missbrauch und Sicherheitsrisiken
31.1 Voraussetzungen
Bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige Nutzung, erhebliche Sicherheitsrisiken oder schwerwiegende Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen können angemessene Maßnahmen erforderlich sein.
Hierzu können insbesondere gehören:
- die Einschränkung einzelner Funktionen,
- die vorübergehende Sperrung betroffener Zugänge,
- die Beendigung kompromittierter Sitzungen,
- die Zurückweisung missbräuchlicher Anfragen,
- die Entfernung rechtswidriger Inhalte, soweit rechtlich zulässig oder geboten.
31.2 Verhältnismäßigkeit
Maßnahmen erfolgen unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Verstoßes, möglicher Auswirkungen auf andere Nutzer und der jeweils bestehenden vertraglichen Rechte.
Soweit möglich und angemessen, wird dem betroffenen Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe gegeben.
Bei dringenden Sicherheitsrisiken kann ein sofortiges Einschreiten erforderlich sein.
31.3 Information
Betroffene Kunden werden über wesentliche Maßnahmen und deren Gründe informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist und berechtigte Sicherheitsinteressen nicht entgegenstehen.
31.4 Meldung rechtswidriger Inhalte
Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können an legal@krambergai.com gerichtet werden.
Eine Meldung sollte den betroffenen Inhalt beziehungsweise Vorgang, den Grund der Beanstandung und eine geeignete Fundstelle ausreichend konkret beschreiben.
Soweit für einen Dienst besondere gesetzliche Melde- und Abhilfeverfahren vorgeschrieben sind, gelten ergänzend die entsprechenden Verfahrensanforderungen.
32. Beendigung der Nutzung und Kontoschließung
32.1 Kostenlose Nutzung
Die Nutzung öffentlich zugänglicher, nicht registrierungspflichtiger Funktionen kann grundsätzlich jederzeit beendet werden.
Soweit kostenlose Benutzerkonten angeboten werden, können diese nach den hierfür vorgesehenen Verfahren geschlossen werden.
Bestehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten und gegebenenfalls vereinbarte Vertragsbindungen bleiben unberührt.
32.2 Kostenpflichtige Nutzung
Die Kündigung und Beendigung kostenpflichtiger Leistungen richtet sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen.
Die Schließung eines persönlichen Benutzerkontos führt nicht automatisch zur Kündigung eines bestehenden Vertrags mit einer Kundenorganisation.
32.3 Folgen der Beendigung
Nach dem Ende einer Nutzungsberechtigung kann der Zugriff auf die betroffenen Anwendungen und Funktionen entfallen.
Soweit Kundendaten gespeichert wurden, richten sich ihre Herausgabe, weitere Verfügbarkeit und Löschung nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
32.4 Rechte zur außerordentlichen Beendigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
33. Gewährleistung und Haftung
33.1 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen
Für Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die jeweils wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen.
33.2 Allgemeine Fachinformationen
Unverbindliche Informationen, beispielhafte Darstellungen und öffentliche Orientierungshilfen sind von ausdrücklich vereinbarten Produktleistungen zu unterscheiden.
Die Bereitstellung allgemein zugänglicher Informationen beinhaltet nicht ohne Weiteres eine individuelle fachliche Prüfung oder Beratung des konkreten Einzelfalls.
33.3 Vertraglich geschuldete Leistungen
Vertraglich vereinbarte Leistungsmerkmale, Gewährleistungsrechte und sonstige gesetzliche Ansprüche werden durch allgemeine Hinweise auf die Grenzen digitaler Fachinformationen nicht ausgeschlossen.
33.4 Zwingende Haftung
Eine Haftung bleibt insbesondere unberührt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit anwendbar,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
33.5 Haftung bei Datenverarbeitung
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den gegebenenfalls abgeschlossenen Vereinbarungen.
33.6 Weitere Regelungen
Soweit für kostenpflichtige Produkte besondere, wirksam vereinbarte Haftungsregelungen bestehen, sind diese im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit maßgeblich.
Der ergänzende Website-Haftungsausschluss ersetzt keine entsprechenden vertraglichen Regelungen.
34. Schutzrechte an Vextario
Die Software, Benutzeroberflächen, Marken, Logos, geschützten Gestaltungen, Datenbankwerke und sonstigen Bestandteile der Vextario-Angebote können durch Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte, Designrechte und weitere Schutzrechte geschützt sein.
Die jeweiligen Rechte stehen der KrambergAI GmbH, verbundenen Unternehmen oder entsprechenden Lizenzgebern zu.
Soweit Markenrechte oder andere Schutzrechte der KrambergInnovation GmbH zustehen, erfolgt deren Verwendung durch die KrambergAI GmbH auf entsprechender rechtlicher Grundlage.
Die Nutzung eines Vextario-Produkts führt nicht zu einer Übertragung solcher Schutzrechte.
Gesetzliche Nutzungsrechte und ausdrücklich eingeräumte Lizenzen bleiben unberührt.
Open-Source-Komponenten und sonstige Inhalte Dritter unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
35. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Wir können diese Nutzungsbedingungen für zukünftige Nutzungsverhältnisse aktualisieren.
Dies kann insbesondere erforderlich werden durch:
- Änderungen gesetzlicher Anforderungen,
- neue Produktfunktionen,
- technische Weiterentwicklungen,
- Änderungen der Sicherheitsanforderungen,
- neue Nutzungsmöglichkeiten,
- Anpassungen der Plattformarchitektur.
Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur, soweit sie auf einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung, einer gesetzlichen Grundlage oder einer entsprechenden Zustimmung beruhen.
Eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen führt nicht automatisch zu einer Änderung individuell vereinbarter Leistungen.
Eine bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung.
Die jeweils aktuelle Fassung wird unter https://vextario.com bereitgestellt.
Soweit erforderlich, informieren wir registrierte Kunden über wesentliche Änderungen in angemessener Weise.
36. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendbarkeit nicht zwingend vorgeschrieben ist und soweit die Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 38 ZPO, ist Stuttgart Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem betreffenden Nutzungsverhältnis.
Abweichende individuell vereinbarte Gerichtsstandsregelungen haben Vorrang.
37. Vertragssprache und Sprachfassungen
Die maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wurde.
Diese Nutzungsbedingungen können in weiteren Sprachen bereitgestellt werden.
Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, dient eine fremdsprachige Fassung der Information.
Bei Auslegungsunterschieden ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Individuell vereinbarte fremdsprachige Vertragsbedingungen bleiben unberührt.
38. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt nach Maßgabe des anwendbaren Rechts unberührt.
Eine unwirksame Bestimmung wird nicht allein durch diese Regelung automatisch durch eine für die KrambergAI GmbH wirtschaftlich möglichst günstige Ersatzregelung ersetzt.
Individuelle Vereinbarungen haben im gesetzlich vorgesehenen Umfang Vorrang.
39. Kontakt
Für Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen, zur Berechtigung zur Nutzung einzelner Anwendungen oder zu rechtlichen Angelegenheiten können Sie sich an uns wenden.
KrambergAI GmbH
Im Gässle 4
70771 Leinfelden-Echterdingen
Deutschland
Rechtliche Anfragen: legal@krambergai.com
Datenschutzanfragen: datenschutz@krambergai.com
Website: https://vextario.com
Stand: 16. Oktober 2026
Vextario ist eine Produktmarke der KrambergAI GmbH.
